Axa Immoselect: Immobilie in Luxemburg unter Wert verkauft
26.06.2014 / ID: 170785
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html Der in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat eine Immobilie in Luxemburg verkauft. Der erzielte Verkaufspreis lag allerdings deutlich unter dem Verkehrswert.
Wie das Fondsmanagement des Axa Immoselect mitteilt, wurde das Bürogebäude in Luxemburg (Rue de Primeurs 5) zu einem Preis von 41,65 Millionen Euro verkauft. Der zuletzt ermittelte Verkehrswert der Immobilie lag bei 54,5 Millionen Euro. Dadurch hat sich der Anteilspreis um knapp 1,3 Prozent verringert, von 21,55 Euro auf 21,28 Euro.
Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Während dieser Zeit wird versucht, die Immobilien aus dem Fondsbestand zu veräußern. Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase regelmäßig Ausschüttungen. Die Höhe der Ausschüttungen ist dabei wesentlich vom erzielten Verkaufspreis abhängig. Häufig werden die Immobilien unter ihrem eigentlichen Verkehrswert verkauft, so dass die Anleger finanzielle Verluste hinnehmen müssen.
Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:
Nachdem der Axa Immoselect die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt hatte, kam es nicht mehr zu einer Wiedereröffnung des offenen Immobilienfonds. Stattdessen wird er nun liquidiert.
Die Möglichkeit, Anteilsscheine jederzeit wieder zurückgeben zu können, gehört zu den wesentlichen Merkmalen der Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds. Das machte diese Anlageform für viele Anleger so attraktiv. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen und den Fonds zu schließen.
Nachdem die Gerichte lange Zeit unterschiedliche Auffassungen vertraten, ob die Anleger über dieses Schließungsrisiko informiert werden müssen, hat der Bundesgerichtshof nun für Klarheit gesorgt. Mit Urteilen vom 29. April 2014 entschied der BGH, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko aufklären müssen. Und zwar ungefragt und unabhängig davon, ob die Schließung des Fonds absehbar war oder nicht. Die Rechtsprechung lässt sich auch auf Verträge anwenden, die bereits vor 2008 geschlossen wurden.
Die Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind für die Anleger durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen. Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.03.2026 | HWPL Berlin e.V.
10. Jahrestag der Erklärung für Frieden und Kriegsbeendigung (DPCW)
10. Jahrestag der Erklärung für Frieden und Kriegsbeendigung (DPCW)
19.03.2026 | ANINOVA e.V.
Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige
Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige
18.03.2026 | Sovest LLC
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
18.03.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
18.03.2026 | Candystorm PR GmbH
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen

