Pressemitteilung von Christoph Riedel

Urteil: Mütter im Schichtdienst - keine freie Zeiteinteilung


15.07.2014 / ID: 172530
Politik, Recht & Gesellschaft

Mütter im Schichtdienst - kein Anspruch auf Sonderbehandlung

Wer im Schichtdienst arbeitet, kann auch als Mutter vom Arbeitgeber nicht verlangen, nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt zu werden. Das hat kürzlich das Arbeitsgericht Köln erneut festgestellt.

Geklagt hatte eine Mutter, die ebenso wie ihr Ehemann bei der Flugsicherung am Kölner Flughafen arbeitete. Fünf Jahre lang war die Frau jeweils zwischen 9 und 20 Uhr und ihr Ehemann in der Schicht von 0 bis 14 Uhr eingesetzt worden. Nachdem das erste Kind kam, verlangte die Frau nun durch Ihren Rechtsanwalt vom Arbeitgeber auch in Zukunft ausschließlich in der Zeit zwischen 9 bis 20 Uhr eingesetzt zu werden. Dies ging nicht nur ihrem Arbeitgeber, sondern auch dem Arbeitsgericht Köln zu weit.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Gemäß § 106 Gewerbeordnung steht dem Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht zu. Er darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach seinem billigen Ermessen festlegen. Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Arbeitgeber zwar die Fürsorgepflichten von Eltern zu beachten. Auf der anderen Seite kann, darf und muss er in seine Entscheidung auch betriebliche Gründe und die berechtigten Belange anderer Arbeitnehmer einbeziehen. Welche Gründe hier zu berücksichtigen sind muss ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt (http://www.anwalt-buehl.de/) oder eine Fachanwalt für Arbeitsrecht im Einzelfall analysieren.

Betreuung des Kindes muss möglich sein

Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass der Arbeitgeber die Klägerin und ihren Ehemann zwar so zur Arbeit einteilen musste, dass ihnen die Betreuung ihres Kindes möglich war. Es bedeutete laut Arbeitsgericht Köln jedoch gerade nicht, dass die Klägerin einen Anspruch hatte, nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt zu werden.
Das Arbeitsgericht Köln betonte in diesem Zusammenhang, dass die Klägerin und ihr Ehemann von Anfang an gewusst hätten, dass sie flexibel eingesetzt würden. Gerade in der Urlaubszeit oder sonstigen Personalengpässen müsse der Arbeitgeber weiterhin das Recht haben, seine Arbeitnehmer bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen.

Einschränkung des Weisungsrechts durch Vertrag und Gesetz

Es gibt allerdings eine wichtige Einschränkung, die jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht (http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-rastatt.de/) kennt: Der Arbeitgeber muss sich bei seiner Entscheidung, wie, wo und wann er seine Arbeitnehmer einsetzt, gemäß § 106 GewO an vertragliche Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und nicht zuletzt gesetzliche Vorgaben (z.B. Arbeitszeitgesetz) halten.

Kompetente Beratung

Bei allen Fragen zum Thema Arbeitsrecht beraten wir Sie kompetent und professionell. Gerne betreuen wir Sie persönlich in unserem Hauptsitz in Baden-Baden unseren Niederlassungen in Rastatt oder Bühl sowie bundesweit.

Falls Sie spezielle Fragen zum Arbeitsrecht haben, finden Sie hier mehr Informationen: Arbeitsrecht - alles was Sie wissen müssen (http://www.kanzlei-riedel.de/Arbeitnehmer.html) .

Rufen Sie uns an!

Baden-Baden Tel. 07221-992900 Rastatt Tel. 07222 385255-90 Bühl 07223 28312920

Weisungsrecht Schichtdienst Arbeitsrecht Landesarbeitsgericht Köln Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt

http://www.kanzlei-riedel.de
Anwaltskanzlei Riedel
Gewerbepark-Cité 22 76532 Baden-Baden

Pressekontakt
http://www.kanzlei-riedel.de
Anwaltskanzlei Riedel
Gewerbepark-Cité 22 76532 Baden-Baden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Christoph Riedel
05.03.2014 | Christoph Riedel
Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit
04.07.2012 | Christoph Riedel
Gericht stärkt Patientenrechte
30.05.2012 | Christoph Riedel
Neues Kompetenz-Zentrum Recht in Rastatt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 431.940
PM aufgerufen: 73.987.203