Future Business KGaA (FuBus): Frist zur Forderungsanmeldung verlängert
25.09.2014 / ID: 175566
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Geschädigte Anleger der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA haben länger Zeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Frist wurde bis zum 2. Dezember 2014 verlängert.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Dresden hat die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen verlängert, da gegenwärtig die rund 4800 Versammlungen der Gläubiger der Orderschuldverschreibungen stattfinden und vermutlich noch bis Ende Oktober laufen. Die gemeinsame Versammlung wurde in der Zwischenzeit vom 25. November auf den 18. Dezember verschoben. Für die Genussrechte-Gläubiger findet am 8. Oktober eine entsprechende Versammlung statt. Auf Grund der Kürze der Zeit wurde daher die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen entsprechend verlängert.
Für die betroffenen Anleger ist es wichtig, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden. Dabei sollte die Forderungsanmeldung detailliert begründet werden. Zur Unterstützung können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der sie auch im weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens begleiten kann. Darüber hinaus kann er prüfen, ob auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Denn nur auf das Insolvenzverfahren zu setzen, ist riskant. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Anleger werden sich aber voraussichtlich auf finanzielle Verluste einstellen müssen. Diese können durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglicherweise wieder aufgefangen werden. Allerdings sollte damit nicht bis zum Ausgang des Insolvenzverfahrens gewartet werden, da sich dieses in die Länge ziehen kann und mögliche Ansprüche währenddessen unter Umständen bereits verjähren.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Wurde mit falschen oder irreführenden Angaben gearbeitet, kann Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung bestehen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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