Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI Renditefonds Premium II: Insolvenzantrag für MS Hanna


30.09.2014 / ID: 176012
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Für die Gesellschaft des Frachter MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II wurde beim Amtsgericht Meppen Insolvenzantrag gestellt (Az.: 9 IN 174/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Dachfonds HCI Renditefonds Premium II wurde im Jahr 2003 emittiert. Der Fonds investierte nicht nur in den Frachter MS Hanna, sondern auch in die MS JPO Aquarius und MS Cielo di Parigi. Allerdings hat der Fonds schon seit geraumer Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, so dass schon 2010 ein Sanierungskonzept aufgestellt wurde. Durch die drohende Insolvenz der Gesellschaft der MS Hanna wird die Lage für den Fonds nicht einfacher. Auch die Anleger müssen sich voraussichtlich auf finanzielle Verluste einstellen.

Angesichts der ungewissen Zukunft des Dachfonds HCI Renditefonds Premium II können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Mögliche Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein, wie sie erfahrungsgemäß bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder vorgekommen ist. Dabei wurden die Anleger nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt und / oder die Bank hat ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen.

Um den Maßstäben an eine anleger-und anlagegerechte Beratung gerecht zu werden, hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Bei Schiffsfonds sind die insbesondere schwankende Charterraten, lange Laufzeiten und das Risiko des Totalverlusts. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt, die ihr Interesse an einer sicheren Kapitalanlage ausdrücklich betont haben. Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sind aber keineswegs sicher oder sogar für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet.

Darüber hinaus wurden die Anleger auch immer wieder über die meist üppigen Vermittlungsprovisionen im Unklaren gelassen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese Kick-Backs aber offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann und erst dann seine Kaufentscheidung trifft.

Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten allerdings nicht mehr lange warten. Da der Fonds bereits Ende 2003 aufgelegt wurde, könnte schon bald Verjährung drohen.

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