Die Anwaltswoche 2/2014 zu den Themen Mietpreisbremse, Amazon-Streiks, Goebbels-Nachlass u.a.
16.10.2014 / ID: 177670
Politik, Recht & Gesellschaft
In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die anwaltliche Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht.
Heute in Teil 2 unter anderem folgende Themen:
"Wulff Ermittler im Visier der Staatsanwaltschaft?"
Aktuellen Pressemeldungen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufgenommen. Es ist bislang nicht bekannt, gegen wen sich die Ermittlungen richten. Doch wer hat wohl über entsprechende Dienstgeheimnisse verfügt und konnte damit regelmäßig die Presse füttern?
Mietpreisbremse nun doch nicht für Neubauten
Die Bundesregierung lehnt ein. Nicht nur von uns war kritisiert worden, dass die Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen angedachten Form dazu führen könnte, den Neubau von Wohnungen zu Vermietungszwecken zu behindern. Nun hat die Bundesregierung eingelenkt und plant Neubauten komplett von der Mietpreisbremse auszunehmen. Wohnungspolitisch sinnvoll, verfassungsrechtlich zulässig?
Streiks bei Amazon
Die Gewerkschaft Ver.di versucht seit längerem den weltgrößten Online-Versandhändler Amazon zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag zu den Bedingungen des Einzelhandels zu bewegen. Bislang blieben diese Versuche erfolglos. Nun will die Gewerkschaft mit erneuten Streiks vorankommen.
Goebbels-Nachlass: Verlagsgruppe Random House muss Auskunft über Einnahmen aus Biografie erteilen
Das Landgericht München I hat die Verlagsgruppe Random House zur Auskunft über Einnahmen aus dem Verkauf einer Goebbels Biografie verurteilt. Geklagt hatte die Nachlassverwalterin von Josef Goebbels, die Tochter des Wirtschaftsministers Schacht. Pressemeldungen zufolge hatte Random House sogar einen Vertrag mit Frau Schacht geschlossen, weigerte sich nun aber diesen zu erfüllen unter Berufung auf dessen Sittenwidrigkeit. Obwohl zunächst nur zur Auskunft verurteilt wurde, das Gericht würde kaum der Auskunftsklage stattgeben, wenn es nicht in auch in der Sache die Ansprüche von Frau Schacht für gerechtfertigt halten würde.
Das Urteil der Woche heute vom Bundesgerichtshof: Keine Flugzeiten in der Buchungsbestätigung erforderlich.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es zulässig, wenn in der Buchungsbestätigung die genauen Abflug-und Ankunftszeiten noch nicht genannt werden. Flugreisende, denen die Zeiten wichtig sind, sollten daher bereits bei Abschluss des Reisevertrags auf entsprechende Vereinbarungen achten.
23.9.2014
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