Pressemitteilung von Michael Rainer

New Capital Invest Management GmbH: Insolvenzantrag gestellt


23.10.2014 / ID: 178267
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Malte Hartwieg hat für die New Capital Invest Management GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 1500 IN 2870/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Lage für die Anleger, die in Fonds des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) investiert haben, spitzt sich weiter zu. Nachdem bereits über die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, folgte wenige Tage später der Insolvenzantrag für die New Capital Invest Management GmbH.

Die Entwicklung bei New Capital Invest kommt nicht mehr überraschend, dürfte die Anleger aber weiter beunruhigen. Bei einigen NCI-Fonds blieben die Ausschüttungen schon seit geraumer Zeit aus. Angeblich sollten die Anlegergelder in dunklen Kanälen versickert sein. Obwohl ein Detektivbüro eingeschaltet wurde, fehlt von den Geldern offenbar weiter jede Spur. Die Suche wurde inzwischen eingestellt. Zudem hatte Hartwieg diverse Insolvenzanträge bereits angekündigt. Von denen ist nicht nur New Capital Invest, sondern auch das Emissionshaus Selfmade Capital betroffen. Die Vertriebsplattform dima24, die u.a. Beteiligungen an den Fonds der beiden Emissionshäuser vermittelte, hat Hartwieg erst vor kurzem verkauft.

Sollten die Regelinsolvenzverfahren über die verschiedenen Gesellschaften eröffnet werden, müssen die betroffenen Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie auch im weiteren Insolvenzverfahren begleiten und ihre Interessen vertreten kann. Darüber hinaus gilt es aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Dabei gilt es in erster Linie die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Tauchen hier bereits falsche oder irreführende Angaben auf, die dem Anleger ein falsches Bild vermitteln, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Außerdem kann eine fehlerhafte Anlageberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Anleger hätten im Beratungsgespräch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Pikant ist zudem die personelle Verknüpfung zwischen der Vertriebsplattform dima24 und den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest.

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