Future Business (FuBus): Kuchen wird für Anleger der Orderschuldverschreibungen kleiner
27.10.2014 / ID: 178512
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Wie der Insolvenzverwalter erklärte, werden die Forderungen der FuBus-Genussrechte-Gläubiger nicht nachrangig behandelt. Das bedeutet auch, dass die Insolvenzmasse auf mehr Gläubiger verteilt wird.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Genussrechte-Gläubiger der insolventen Future Business KGaA war es eine gute Nachricht: Ihre Forderungen werden vom Insolvenzverwalter nicht als nachrangig angesehen. Eine entsprechende Klausel sei ungültig. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Insolvenzmasse auf mehr Gläubiger verteilt wird. Dadurch bleibt für die Gläubiger der FuBus-Orderschuldverschreibungen weniger übrig.
Dennoch sollten sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter natürlich form- und fristgerecht anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, ist derzeit noch offen. Auf jeden Fall dürften den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste drohen. Um den Schaden abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann ihre Interessen nicht nur im Insolvenzverfahren vertreten, sondern darüber hinaus auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche können völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Da ohnehin nicht zu erwarten ist, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen, sollte damit auch nicht bis zum Ausgang des Insolvenzverfahrens gewartet werden. Zudem mögliche Ansprüche in dieser Zeit auch eventuell schon verjähren.
Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung sieht vor, dass die Anleger über alle möglichen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden. Ob eine ordnungsgemäße Beratung stattgefunden hat, muss allerdings immer im Einzelfall geklärt werden.
Außerdem kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben in den jeweiligen Emissionsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder irreführend waren.
Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen Verantwortliche der Future Business KGaA bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Auch die Nachrangdarlehen wären dann keine nachrangigen Forderungen mehr.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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