Pressemitteilung von Dietmar Mosbach

SOLIDAR Sterbekasse mit Sonderstatus


04.11.2014 / ID: 179408
Politik, Recht & Gesellschaft

Viele Versicherungsgesellschaften haben auf der Vertriebsseite den Startschuss für Ihre Jahresabschlussoffensive gegeben. Hintergrund ist ein in der Branche häufig genutztes Argument. Gesetzlich sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ab 01.01.2015 neue Versicherungstarife zum reduzierten Garantiezins von 1,25% im Neugeschäft anzubieten. Diese Situation nutzen die Versicherer, um im Jahresendgeschäft möglichst viele Kunden zu werben, die noch zu den alten Bedingungen abschließen. Doch sind die alten Tarife wirklich besser? Der Gesetzgeber passt die Garantiezinsen dem niedrigen Zinsumfeld an, da auch die Versicherer das Kapital Ihrer Kunden nur noch zu niedrigen Zinsen neue anlegen können. Doch eigentlich ändert sich an der Verzinsungssituation der Versicherer nichts, die üblicherweise die Gelder ihrer Kunden langfristig anlegen. Die Gesamtverzinsung von Versicherungsverträgen ändert sich ab dem 01.01.1015 allein durch einen abgesenkten Garantiezins nicht. Ist für Neuverträge der Garantiezins niedriger, bleibt mehr Verteilungsmasse für Überschussbeteiligungen an die Versicherten. Zum Jahresanfang werden die Versicherungsgesellschaften ihre Werbebotschaften entsprechend anpassen, um die Vorteile der neuen Tarife hervorzuheben. Das war bisher immer so!
Eine Sondersituation im deutschen Versicherungsmarkt sind unter diesem Aspekt die Sterbekassen wie z.B. die Solidar Versicherungsgemeinschaft (https://www.solidar-versicherung.de/) . Bei Sterbekassen wird der Garantiezins nicht durch Gesetze, sondern durch Einzelgenehmigungen der BaFin festgesetzt. Für Sterbekassen wie die Solidar hat die BaFin entschieden, dass diese in den offenen Tarifen auch im kommenden Jahr im Neugeschäft die höheren Garantiezinsen unverändert anbieten können. Hierin kommt zum Ausdruck, dass die BaFin die Profitabilität und Stabilität der Sterbekassen insgesamt so positiv einschätzt, dass aus Sicht der Aufsicht auch in der Zukunft zweifellos die höheren Garantiezinsen mit entsprechenden Puffern für zusätzliche Überschussbeteiligungen erwirtschaftet werden können. Die Solidar Sterbegeldversicherung kann also auch ab dem 01.01.2015 unverändert ihre niedrigen und kundenfreundlichen Beiträge mit Beitragsrabatten anbieten.
Diese Sondersituation der Solidar Sterbekasse (https://www.solidar-versicherung.de/) können Neukunden somit auch im neuen Jahr für sich zum Vorteil nutzen. Sterbekassen bieten auch im neuen Jahr bessere Leistungen zu unverändert niedrigen Beiträgen. In der Nische der Sterbeversicherungen lohnt es sich also mehr denn je, auf eine Sterbekasse als reinen Produktspezialisten zu setzen. Die Argumente sprechen jedenfalls dafür.
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http://www.solidar-versicherung.de
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Alleestr. 119 44793 Bochum

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