Solidar Sterbekasse mit positivem Ausblick auf das Jahr 2016
05.01.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Vorstand der SOLIDAR Sterbekasse schätzt die Geschäftsentwicklung des neuen Jahres positiv ein. Der Bochumer Sterbegeldversicherer sieht gute Voraussetzungen, um auch im neuen Jahr im Wettbewerb mit den großen Lebensversicherungsgesellschaften im Nischensegment der Sterbegeldversicherung (https://www.solidar-versicherung.de/) erfolgreich Neukunden zu gewinnen. Die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich für Versicherer zum Jahreswechsel grundlegend geändert.
Für die bekannten großen Versicherungsgesellschaften gelten ab 01. Januar die neuen Aufsichtsregeln von solvency II. Das hat vor allem erhebliche Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen. Künftig muss das Versicherungsgeschäft entsprechend des Risikogehaltes i.d.R. mit mehr Eigenkapital unterlegt werden. Sterbegeldpolicen sind die am längsten laufenden Versicherungsverträge im Lebensversicherungsgeschäft. Zinsänderungsrisiken bzw. Kapitalmarktschwankungen sind daher in besonderem Maße in der Kalkulation der Versicherungsgesellschaften zu berücksichtigen. Um dies zu umgehen, bieten die Lebensversicherer verstärkt nur noch Policen ohne den bisher üblichen klassischen Garantiezins an. Das ist gut für die Kalkulation der Versicherungsgesellschaften, jedoch nachteilig für die Kunden, da letztlich keinerlei Überschussbeteiligung mehr garantiert ist. Kurzerhand haben einige Lebensversicherer das Garantieversprechen daher neu definiert. Ein in Deutschland tätiger niederländischer Sterbegeldversicherer argumentiert, dass er die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zum Fälligkeitszeitpunkt garantiert. Dies sei Sinn und Zweck einer Sterbegeldpolice. Doch an wen gehen die über die Versicherungssumme hinaus erwirtschafteten Gewinne des Versicherers? Der Kunde sieht hiervon jedenfalls nichts.
Völlig anders gehen in Deutschland die Sterbekassen mit diesem Thema um. Sterbekassen sind ein separater Aufsichtsbereich bei der BaFin (http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Erstversicherer/dl_st_14_erstvu_sk_va_xls.html), das Produktangebot unterscheidet sich daher deutlich von den Angeboten der bekannten Versicherungsgesellschaften. Sterbekassen unterliegen nicht den Aufsichtsregeln von solvency II. Daher bieten Sterbekassen wie die SOLIDAR weiterhin Policen mit dem klassischen Garantiezins an. Über den Garantiezins hinaus werden die Versicherten der SOLIDAR vollständig an den Überschüssen der Kasse beteiligt. Das Überschussbeteiligungssystem der SOLIDAR ist eine additive Kombination aus Beitragsverrechnung, Bonifikation und Beteiligung an den Bewertungsreserven. Daher kommt bei der SOLIDAR bei den langlaufenden Sterbegeldversicherungen häufig das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung. Das ist eine völlig andere Dimension, als das "Garantieversprechen" des oben zitierten niederländischen Versicherers, das lediglich die Auszahlung der Versicherungssumme vorsieht.
Die Qualität des Angebotes der deutschen Sterbekassen wird sich durchsetzen, da sind sich die Vorstandsmitglieder der SOLIDAR (https://www.solidar-versicherung.de/) sicher. Allerdings zahlen die Sterbekassen nur deutlich geringere Abschlussprovisionen an Vermittler, deshalb werden sie von Maklern häufig nur zögerlich empfohlen. Im Internet kann sich jedoch jeder Interessent über das unterschiedliche Angebot von Sterbekassen und Versicherungsgesellschaften informieren. Der Vergleich fällt i.d.R. immer zu Gunsten von Sterbekassen wie der SOLIDAR aus. Qualität setzt sich eben durch!
http://www.solidar-versicherung.de
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Alleestr. 119 44793 Bochum
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