Atlantic MS Clara Schulte: Kapitalspritze nötig
28.11.2014 / ID: 181662
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Atlantic.html Der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte ist offenbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so dass die Anleger um eine Finanzspritze gebeten werden. Verluste drohen aber dennoch.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2006 legte das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Clara Schulte auf. Inzwischen steckt der Fonds offenbar in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ohne frisches Kapital droht scheinbar die Insolvenz. Die Anleger werden daher gebeten, erneut zu investieren, um die Pleite abzuwenden.
Für die Anleger ist dies eine schwierige Entscheidung. Denn auch eine Kapitalspritze garantiert keine nachhaltige Erholung des Fonds. Finanzielle Verluste sind wohl in jedem Fall zu befürchten. Ehe sich die Anleger entscheiden, sollten sie anwaltlichen Rat einholen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann zudem prüfen, ob alternativ auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Zahlreiche Schiffsfonds mussten in der Vergangenheit bereits Insolvenz anmelden und Anleger verloren dabei viel Geld. Dies belegt, wie risikoreich die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass die Risiken im Zusammenhang mit Schiffsfonds im Beratungsgespräch häufig nicht umfassend erläutert wurden. Das widerspricht allerdings den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung. Denn die Anleger müssen alle für sie wesentlichen Informationen erhalten. Außerdem muss eine Kapitalanlage zum Risikoprofil des Anlegers passen. Das heißt, dass hoch spekulative Geldanlagen wie Schiffsfonds nicht an sicherheitsorientierte Anleger, die z.B. eine Altersvorsorge aufbauen wollen, vermittelt werden dürfen. In Fällen solcher Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen. Denn sie sind für den Anleger ein wichtiges Indiz für das Provisionsinteresse der Banken. Wurden darüber hinaus noch weitere unverhältnismäßig hohe Provisionen gezahlt, hätten die Anleger auch darüber informiert werden müssen. Das Verschweigen der Kick-Backs löst ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz aus.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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