MS Deutschland: Weltreise des „Traumschiffs“ abgesagt
01.12.2014 / ID: 181827
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Erneut eine schlechte Nachricht für die Anleihe-Zeichner der MS Deutschland: Wie der vorläufige Insolvenzverwalter mitteilte, musste die geplante Weltreise abgesagt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 18. Dezember sollte die MS Deutschland ursprünglich zu einer Weltreise in See stechen. Doch daraus wird nun nichts. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter mitteilte, sei in der Kürze der Zeit kein geeigneter Investor gefunden worden. Es gebe aber weitere Verhandlungen. De Weltreise musste aber ebenso wie zwei geplante Kurzreisen zuvor abgesagt werden.
Vor wenigen Tagen wurde erst bekannt, dass die Anleihe mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro offenbar auch nicht mit der MS Deutschland abgesichert ist. Die Lage für die Anleger spitzt sich also weiter zu. Sie müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn nach wie vor ist ungewiss, ob überhaupt ein geeigneter Investor gefunden wird und welchen Teil die Anleger dann zu einer Sanierung beitragen müssten. Im Dezember wäre eigentlich die erste Zinszahlung für die Anleihe fällig.
Die Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie im weiteren Fortgang des vorläufigen Insolvenzverfahrens beraten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Ein Fokus sollte dabei auf dem Verkaufsprospekt liegen.
Für viele Anleger wird wahrscheinlich die Besicherung der Anleihe durch die MS Deutschland ein wesentliches Argument für ihre Investition gewesen sein. Da nun zwei Gutachten offenbar belegen, dass das Schiff nicht wirksam als Sicherheit bestellt wurde, ist ein wichtiger Investitionsgrund nicht mehr gegeben. Darüber hinaus ist dadurch das Verlust-Risiko für die Anleihe-Zeichner erheblich gestiegen. Die Prospektangaben müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige oder irreführende Angaben können dazu führen, dass der Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage besonders im Hinblick auf seine Chancen und Risiken erhält. Dann kommt Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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