Atlantic MS Clara Schulte: Schiff soll verkauft werden – Sanierungskonzept gescheitert
04.12.2014 / ID: 182202
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Atlantic.html Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte ist offenbar gescheitert. Daher soll das Schiff nun wohl verkauft werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher wurden die Anleger vor wenigen Wochen um eine Kapitalspritze gebeten. Offenbar ohne Erfolg. Wie das "fondstelegramm" berichtet, wurde den Anlegern jetzt mitgeteilt, dass das Sanierungskonzept gescheitert sei, da offenbar zu wenig Gesellschafter oder neue Investoren "frisches Kapital" in den angeschlagenen Fonds stecken wollten. Die Konsequenz sei, dass das Fondsmanagement jetzt nach einem Käufer für die MS Clara Schulte suche.
Die Anleger müssen sich bei einem Verkauf des Schiffes auf finanzielle Verluste einstellen. Auch die Insolvenz des 2006 aufgelegten Fonds ist dann immer noch möglich. In dieser Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Schiffsfonds sind stark von der globalen wirtschaftlichen Lage abhängig und damit keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. In Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anwenden. Für die Anleger kann das den Totalverlust des investierten Geldes bedeuten. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückforderungen nicht offen gelegt haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist dies aber erforderlich, damit die Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen können, ehe sie sich für eine Beteiligung entscheiden. Wurden diese so genannten Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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