Verweigerung des Hamburger Modells: möglicher Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers
15.12.2014 / ID: 183127
Politik, Recht & Gesellschaft
Verweigerung der Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Hamburger Modell) durch den Arbeitgeber kann zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen.
Ausgangslage:
Im Rahmen des so genannten Hamburger Modells sollen Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitsunfähig waren (und es immer noch sind), nach und nach wieder an eine Vollzeittätigkeit gewöhnt werden. Die an sich noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer sollen zunächst stundenweise arbeiten bzw. nur mit eingeschränkten Tätigkeiten betraut werden. Durch langsame Anhebung der Arbeitszeit bzw. Ausweitung der Tätigkeit in tatsächlicher Hinsicht sollen die Arbeitnehmer wieder an den eigentlichen Arbeitsprozess gewöhnt werden. Die Arbeitnehmer gelten während der Zeit als arbeitsunfähig unterhalten Krankengeld von der Krankenkasse und Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger. Arbeitnehmer sind dazu nicht verpflichtet. Problematisch wird das Ganze, wenn der Arbeitnehmer will, sich aber der Arbeitgeber einer solchen Maßnahme verweigert. Ein solcher Fall lag dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zu Grunde.
Urteil:
Das Landesarbeitsgericht geht von einem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers aus. Zu den gebotenen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung. Die frühere Auffassung, dem Arbeitgeber stehe die Entscheidung hierüber frei, ist nach Einführung des § 84 SGB IX überholt. Soweit sich der Arbeitgeber einem berechtigten Verlangen des Arbeitnehmers verweigert, kommen Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gemäß § 280 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 84 Abs. 2 SGB IX in Betracht (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. Juli 2011 - 8 Sa 726/11 -, juris).
Fachanwaltstipp:
Der Schadensersatzanspruch ist noch an weitere Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere müssen auch die Voraussetzungen für die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung vorliegen. Der Schaden besteht in erster Linie in der entgangenen Arbeitsvergütung. Man wird allerdings nur dann davon ausgehen können, dass dem Arbeitnehmer solche Ansprüche entgangen sind, wenn die stufenweise Wiedereingliederung wirklich zu einer Arbeitsfähigkeit geführt hätte. In anderen Fällen mangelt es an einem Schaden. Wäre der Arbeitnehmer nämlich trotz stufenweiser Wiedereingliederung arbeitsunfähig geblieben, hätte auch keine Arbeitsvergütung erzielen können. In der Praxis wird eine Betrachtung immer rückwirkend erfolgen. D.h. ist der Arbeitnehmer später arbeitsfähig geworden, wird man möglicherweise davon ausgehen, dass dieser Prozess im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung schneller von statten gegangen wäre. Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch vom Arbeitnehmer in der Praxis sicher nicht so einfach zu beweisen.
11.11.2014
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Hamburger Modell Verweigerung Arbeitgeber Arbeitnehmer Schadensersatz Arbeitsunfähigkeit Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

