Pressemitteilung von Michael Rainer

SEB Optimix in Liquidation - Schadensersatzansprüche der Anleger


30.12.2014 / ID: 183957
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/SEB-Optimix.html Seit etwa einem halben Jahr wird der SEB Optimix abgewickelt. Auch die vier Teilfonds befinden sich in der Liquidation. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der so genannte Umbrella-Fonds SEB Optimix wird seit Juni 2014 abgewickelt. Der SEB Optimix investierte in die vier Teilfonds SEB Optimix Ertrag, SEB Optimix Substanz, SEB Optimix Wachstum und SEB Optimix Chance. Auch diese vier Fonds werden liquidiert. Die Anleger erhalten in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, deren Höhe sich in erster Linie an dem Verkaufserlös der Vermögenswerte der Fonds orientiert. Die betroffenen Anleger müssen dabei allerdings auch finanzielle Verluste befürchten.

Als im Zuge der Finanzkrise 2008 etliche offene Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, die Rücknahme der Anteile aussetzten, geschlossen wurden und inzwischen zum Teil abgewickelt wurden, blieben auch die Schwesterfonds des SEB Optimix von dieser Entwicklung nicht verschont. Denn sie investierten u.a. auch in offene Immobilienfonds. Die Folge war, dass der SEB Optimix Ertrag und SEB Optimix Substanz ebenfalls geschlossen wurden und seit 2012 abgewickelt werden. Für den SEB Optimix Wachstum und SEB Optimix Chance kam das Aus dann im Sommer 2014. Das war gleichbedeutend mit der Liquidation des gesamten Umbrella-Fonds.

Die betroffenen Anleger können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über die Funktionsweise und die Risiken des Fonds aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählt u.a. die Aussetzung der Anteilsrücknahme.

Zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof am 29. April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über selbiges informieren müssen, da die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während ihrer Investitionsphase darstelle. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht.

Diese Rechtsprechung dürfte sich auch auf den SEB Optimix übertragen lassen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat.

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