EZB kauft Anleihen - Wechselkursverluste für Anleger möglich
26.01.2015 / ID: 185615
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Europäische Zentralbank (EZB) will Staats-und Unternehmensanleihen im großen Stil kaufen. Der Euro dürfte dadurch weiter einbrechen. Anlegern drohen Wechselkursverluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die EZB hat am 22. Januar ein Billionen-Programm angekündigt, um das Wachstum in Europa zu stärken. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Während die einen jubeln, sind die anderen bestürzt. Für den Wert des Euro ist es der zweite schwere Schlag innerhalb weniger Tage, nachdem schon die Schweizer Notenbank die Kursbindung des Schweizer Franken zum Euro beendet hat.
Die Schwäche des Euro kann für die Verbraucher Folgen haben. Denn steigende Zinsen sind nicht zu erwarten. Betroffen können aber auch Anleger sein, die in Kapitalanlagen mit Fremdwährungsdarlehen investiert haben. Der schwache Euro könnte zu Wechselkursverlusten führen und dadurch die Wirtschaftlichkeit z.B. von geschlossenen Fonds beeinträchtigen, da die Darlehensschuld dann deutlich steigen kann. Betroffene Anleger, die um ihr investiertes Geld fürchten, können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können entstanden sein, wenn die Anleger falsch beraten wurden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko, das für sie sogar im Totalverlust des investierten Geldes enden kann. Dementsprechend müssen die Anleger aufgeklärt und auch über drohende Wechselkursverluste informiert werden.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Die Anleger müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über diese so genannten Kick-Backs informiert werden, damit sie das Provisionsinteresse der Banken erkennen können, das nicht zwangsläufig zu ihren persönlichen Anlagezielen passen muss. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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