BaFin: Life Performance GmbH muss abgewickelt werden - Möglichkeiten der Anleger
03.02.2015 / ID: 186439
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Life Performance GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln. Das hat ihr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Life Performance GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft auf Anweisung der BaFin unverzüglich abwickeln. Das teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausfischt jetzt mit. Dadurch ist das Unternehmen verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden bot den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen an und versprach im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Darüber hinaus bot das Unternehmen auch nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen. Allerdings betrieb die Life Performance GmbH das Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis des BaFin. Diese hatte schon mit Bescheid vom 29. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte verlangt. Mit einem Widerspruch gegen die Abwicklungsanordnung ist die Life Performance GmbH zunächst beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und nun auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der BaFin Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die Life Performance GmbH ist eine Tochter der Holding Life Performance AG mit Sitz in Liechtenstein. Nach dem ersten Bescheid der BaFin stellte das Unternehmen seit Mai 2014 die Zahlungen an die Anleger ein. Nun wurden diese offenbar informiert, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Ihr sei es nicht gelungen, die vorhandenen Anlagewerte zu veräußern. Daher fehle es an Liquidität, um der Abwicklungsanordnung nachzukommen. Die Folge sei der Insolvenzantrag.
Die betroffenen Anleger sollten umgehend handeln, da ihnen der Totalverlust drohen könnte. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Forderungen zu wahren. Möglicherweise können die Darlehensverträge wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen werden. Auch kommen Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.05.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität
30.04.2026 | Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung
Bürgerinitiative warnt vor 25-Millionen-Euro-Beschluss in Koblenz ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Bürgerinitiative warnt vor 25-Millionen-Euro-Beschluss in Koblenz ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
29.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.04.2026 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Wer bekommt die Kaffeemaschine? - Hausratsaufteilung bei Trennung und Scheidung
Wer bekommt die Kaffeemaschine? - Hausratsaufteilung bei Trennung und Scheidung
28.04.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs

