Mandatsträger über Rechte und Pflichten informieren
25.02.2015 / ID: 188384
Politik, Recht & Gesellschaft
Durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz wurde ein Straftatbestand - der am 1.9.2014 in Kraft getreten ist - geschaffen, der strafwürdige und korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern erfasst.
Daneben haben Ratsmitglieder weitere Rechte und Pflichten, z. B. die Pflicht zur Verschwiegenheit, die Wahrung des Datenschutzes oder das Rederecht.
Mandatsträger müssen daher umfassend und nachweislich über ihre Rechte und Pflichten (Rederecht, Verschwiegenheitspflicht, Korruptionsprävention und Datenschutz) unterweisen werden, um die Kommune vor einer Haftung zu schützen.
Mit dem 12-seitigen "Merkblatt für kommunale Mandatsträger" aus der Forum Verlag Herkert GmbH können Bürgermeister, Ratsvorsitzende oder Datenschutzbeauftragte die nötigen Informationen an die Mandatsträger weitergeben. Nach Kenntnisnahme der Vorschriften, unterschreibt der Amtsträger je eine Bestätigung zu Korruptionsprävention und zum Datenschutz. Für die Verwaltung werden diese Seiten herausgetrennt und abgelegt.
Das Merkblatt ist im Satz á 20 Merkblätter beim Verlag erhältlich. Weiter informationen unter Merkblatt für kommunale Mandatsträger (http://flyer.forumbuchhandel.com/HP/OEV/2649.pdf)
Korruption Datenschutz Mandatsträger Merkblatt für kommunale Mandatsträger Forum Verlag Herkert GmbH 48. Strafrechtsänderungsgesetz
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