Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen bleibt auch 2015 hoch
11.03.2015 / ID: 189746
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auch in den ersten beiden Monaten des Jahres bleibt die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung hoch. Es gibt allerdings Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2015 verschärft wurden, rechneten Experten mit einem deutlichen Rückgang in diesem Jahr. In den ersten beiden Monaten lässt sich dieser Trend aber noch nicht durchgehend erkennen. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur verzeichnen die zuständigen Finanzämter nach wie vor den Eingang von Selbstanzeigen. Allerdings gibt es in den Bundesländern der Umfrage zu Folge deutliche Unterschiede.
So gaben beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in den ersten beiden Monaten des Jahres noch mehr als 1600 Steuersünder einer Selbstanzeige ab. Auch in Niedersachen wurden mehr als 1100 Selbstanzeigen im gleichen Zeitraum gezählt. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Selbstanzeigen hingegen deutlich gesunken. Hier waren es in den ersten beiden Monaten nur noch 383, allerdings 250 Selbstanzeigen davon im Februar.
Die Zahlen belegen, dass die Selbstanzeige für viele Steuerhinterzieher nach wie vor die Brücke für die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ist. Sie bietet trotz der erhöhten Anforderungen die Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Allerdings muss sie dafür rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre müssen offen gelegt werden. Schon kleine Fehler können ausreichen, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
Komplett straffrei bleibt die Selbstanzeige seit Jahresbeginn nur noch dann, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig, die zusammen mit der Hinterziehungssumme und Zinsen bezahlt werden müssen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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