Pressemitteilung von Michael Rainer

BWF-Stiftung: Investition in falsches Gold?


12.03.2015 / ID: 189875
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Haben die Anleger der BWF-Stiftung in nahezu wertloses Metall investiert? Nach Medienberichten geht die Staatsanwaltschaft Berlin derzeit davon aus, dass nur 5 Prozent des Goldes echt sein könnten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gold gilt bei vielen Anlegern nach wie vor als eine sichere und krisenfeste Investition. Besonders in Zeiten von Niedrigzinsphasen wie aktuell erscheint eine Geldanlage in Gold als lukrativ. Für die Anleger, die in Goldsparpläne der BWF-Stiftung (Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.) investiert haben, droht die Rechnung nicht aufzugehen. Denn die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt derzeit gegen die BWF-Stiftung wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug.

Im Zuge der Ermittlungen ist es Ende Februar zu einer groß angelegten Razzia durch das Landeskriminalamt Berlin und der Finanzaufsicht BaFin gekommen. Dabei wurden umfangreiches Beweismaterial und zirka vier Tonnen vermeintliches Gold sichergestellt. Allerdings ist nicht sicher, ob es sich dabei um echtes Gold handelt. Medien berichten, dass die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass eine große Menge des Goldes falsch sein könnte. Die Rede ist von 95 Prozent. Der genaue Goldgehalt wird derzeit noch bestimmt. Insgesamt sollen sich rund 6.500 Anleger mit einem Anlagevolumen von rund 48 Millionen Euro an den Produkten der BWF-Stiftung beteiligt haben. Ihnen drohen nun hohe Verluste.

Die BaFin hat der BWF-Stiftung unterdessen die Fortführung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts verboten und die unverzügliche Abwicklung des Geschäfts aufgegeben, das Geld muss also an die Anleger zurückgezahlt werden. Ein Abwickler wurde von der BaFin bestellt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass es sich bei dem sichergestellten Gold jedoch zum überwiegenden Teil um mehr oder weniger wertloses Metall handelt, müssen die Anleger befürchten, dass ihre Forderungen nur zu einem geringen Teil bedient werden können.

Daher sollten sie nicht nur ihre Forderungen beim Abwickler anmelden, sondern parallel auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Diese können sich gegen die BWF-Stiftung, die verantwortlichen Personen oder auch gegen die Vermittler richten. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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