BGH stärkt Rechte der Anleger bei fehlerhafter Anlageberatung
17.03.2015 / ID: 190268
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Hat der Vermittler eine fehlerhafte Anlageberatung zu verantworten, trifft den Anleger keine Mitschuld. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Februar entschieden (III ZR 90/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im konkreten Fall hatte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Klage eines Anlegers eines geschlossenen Fonds zu entscheiden. Der Anleger hatte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte dem Kläger bereits Schadensersatz zugesprochen. Allerdings nur in Höhe von 50 Prozent, da dem Anleger ein Mitverschulden in dieser Höhe treffe. Dieser Ansicht widersprach der BGH.
Bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten käme ein Mitverschulden des Anlegers nur unter besonderen Umständen zum Tragen. Denn der Anleger dürfe sich regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Aufklärung verlassen. Alles andere widerspräche den Grundsätzen von Treu und Glauben, so der BGH in seiner Urteilsbegründung. Nur weil der Anleger eine hohe Summe investiert habe ohne sich näher mit der Kapitalanlage zu beschäftigen, lägen noch keine besonderen Umstände vor, die ein Mitverschulden des Anlegers zur Folge hätten.
Konkret hatte sich der Anleger an einem geschlossenen Fonds beteiligt, der Autos vermieten bzw. leasen wollte. Der Anleger führte aus, dass die Investition seiner Altersvorsorge dienen sollte und er deshalb eine sichere Kapitalanlage wünsche. Die empfohlene Kapitalanlage führte aber zu finanziellen Verlusten für den Anleger, so dass er auf Schadensersatz klagte und jetzt vor dem BGH Recht bekam.
Denn der Anlageberater hatte nicht ausreichend über die Risiken des Fonds informiert und damit seine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt. Die empfohlene Anlage war auf Grund ihres spekulativen Charakters nach Ansicht des BGH nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und hätte daher nicht empfohlen werden dürfen. Insbesondere habe der Anlageberater das Totalverlust-Risiko nicht ausreichend dargestellt. Der Kläger habe auf diese Beratung vertraut.
Damit hat der BGH die Rechte der Anleger erneut gestärkt. Anleger, die Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend machen wollen, können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

