BWF-Stiftung: Hier ist nicht alles Gold was glänzt
18.03.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
18.03.2015 - Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt im Falle der BWF-Stiftung u.a. wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs. Bei einer umfangreichen Razzia wurden alle wichtigen Unterlagen der BWF-Stiftung beschlagnahmt. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beschreibt Konsequenzen und Chancen für die Anleger.
Das Angebot der BWF-Stiftung
Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hatte Gold als lukrative Alternative zu Sparbuch bzw. Fonds beworben. Abhängig von einer Vertragslaufzeit von 2, 4 oder 8 Jahren garantierte man den BWF-Kunden einen Rückkaufpreis von 110 %, 130 % bzw. 180 % bezogen auf den jeweiligen Kaufpreis. Das Gold sollte bei der BWF-Stiftung verwahrt werden. Im Gegenzug wurden den BWF-Anlegern Zuwachsraten zwischen 5 % bzw. 7,5 % pro Jahr versprochen.
Abwicklung durch BaFin
Doch bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung ist nicht alles Gold was glänzt. Mit Beschluss vom 06.02.2015 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Rückabwicklung der Geschäfte an. Zum Abwickler wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG bestellt. Aufgrund der Aktenlage geht Dr. Bernsau davon aus, dass etwa 6.500 BWF-Anleger betroffen sind. Am 12.03.2015 ließ der Abwickler mitteilen, dass es voraussichtlich mehrere Wochen dauern wird bis feststeht, ob und in welcher Höhe noch Anlegergelder vorhanden sind. Vorher lasse sich nicht sagen, ob und welchem Umfang Anlegergelder zurückgezahlt werden können.
Wurde bei der BWF-Stiftung betrogen?
Die Zeitschriften Finanztest und kapital-markt-intern (k-mi) warnten frühzeitig vor einer BWF-Anlage. Jetzt scheinen diese Befürchtungen wahr zu werden. Darüber hinaus steht die BWF-Stiftung sogar im Verdacht, im Zusammenhang mit strukturierten Gold-Anlageprodukten gefälschtes Edelmetall angeboten zu haben. In der Ausgabe 11/2015 berichtet kapital-markt-intern (k-mi), dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin trotz des laufenden Verfahrens bestätigt habe, dass von dem beschlagnahmten Gold wohl nur rund 5 % dem Goldstandard entspricht. Sollte bei der BWF-Stiftung tatsächlich nur 5 % echtes Gold vorhanden sein, würde die Rückzahlung des Anlagekapitals aber überaus fraglich sein.
Wie geht es für BWF-Anleger weiter?
Am 13.03.2015 wirft kapital-markt-intern (k-mi) deshalb die Frage auf, ob die BGH-Rechtsprechung bei der BWF-Stiftung zum Haftungs-Gau führt. Die BaFin vertritt im Beschluss vom 25.02.2015 die Rechtsansicht, dass der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bzw. die BWF-Stiftung das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreibe. Mithin geht die BaFin von einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) durch das BWF-Anlageprodukt aus. Unabhängig davon, ob sich der Verdacht des Anlagebetrugs bestätigt, kann Rechtsanwalt Dr. Steinhübel der Rechtslage der betroffenen BWF-Anleger positive Aspekte abgewinnen. Wegen guter Erfolgsaussichten empfiehlt die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte deshalb zeitnah Schadensersatzansprüche wegen verbotener Bankgeschäfte geltend zu machen.
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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9 72072 Tübingen
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