Organhaftung: Regressansprüche gegen Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat
24.03.2015 / ID: 190925
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Organhaftung-Vorstaende-Geschaeftsfuehrer-Aufsichtsraete.html Leitende Organe wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte können bei Fehlern in der Unternehmensführung in Regress genommen werden. Umstritten ist, wie weit die Regressansprüche reichen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon bei einfacher Fahrlässigkeit kann ein Unternehmen seine Leitungsorgane wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte in Anspruch nehmen. Fraglich ist aber, wie weit diese Innenhaftung der Organe gegenüber dem Unternehmen reicht und inwiefern die Regressansprüche berechtigt sind.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat zuletzt mit einer Entscheidung vom 20. Januar 2015 eine unbegrenzte Haftung der Organmitglieder bezüglich der Regressansprüche eines Unternehmens abgelehnt und bestätigte damit weitgehend die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Essen vom 19. Dezember 2013 (1 Ca 657/13). In dem Fall ging es um die Regressansprüche eines Unternehmens gegen einen Geschäftsführer wegen Verstößen gegen das Kartellrecht. Das Unternehmen forderte von dem Geschäftsführer Schadensersatz in Höhe von 193 Millionen Euro, weil dieser von den Preis- und Quotenabsprachen gewusst und sie geduldet, mindestens aber seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Das Arbeitsgericht Essen und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wiesen die Klage ab.
Die vom Bundeskartellamt gegenüber dem Unternehmen verhängte Buße sei im Verhältnis zum Beklagten als natürlicher Person nicht erstattungsfähig, so das Landesarbeitsgericht. Dies ergebe sich auch aus der Funktion der Unternehmensgeldbuße. Denn das Unternehmen habe durch den Kartellverstoß auch einen Vorteil erzielt. Dieser müsse dann auch bei dem Unternehmen und nicht bei der handelnden Person abgeschöpft werden. Darüber hinaus unterscheide das Kartellrecht auch bei Geldbußen zwischen Unternehmen und natürlichen Personen. Die Buße gegen eine natürliche Person ist auf eine Million Euro begrenzt, bei Unternehmen kann sie bis zu zehn Prozent des Umsatzes betragen. Auch deshalb könne die Buße nicht an den Geschäftsführer weitergegeben werden. Das Arbeitsgericht Essen hatte zudem darauf verwiesen, dass die Hinweise auf das Kartell im Rahmen einer Compliance-Prüfung nicht ausreichend verfolgt wurden. Insofern treffe die übergeordneten Stellen ein Mitverschulden.
Mit Maßnahmen wie einem Compliance-Management-System oder dem Abschluss einer D&O-Versicherung können sich die Leitungsorgane gegen Haftungsansprüche absichern. Für weitere Maßnahmen, zur Durchsetzung von Forderungen bzw. Abwehr von Ansprüchen können sie sich an im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
http://www.grprainer.com/Organhaftung-Vorstaende-Geschaeftsfuehrer-Aufsichtsraete.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

