HCI Renditefonds IV: MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star offenbar verkauft
25.03.2015 / ID: 191076
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Die Containerschiffe MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star aus dem HCI Renditefonds IV wurden nach Angaben des "fondstelegramms" verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das "fondstelegramm" meldet wurden die beiden Containerschiffe MS Frisian Star und MS Frisian Pioneer aus HCI Renditefonds IV offenbar verkauft. Für die Gesellschaften der beiden Schiffe waren schon im vergangenen Jahr Insolvenzanträge gestellt worden.
Der HCI Renditefonds IV investierte ursprünglich in zwölf Schiffsgesellschaften. Allerdings wurden auch der Frachter MS Patagonia und das Containerschiff MS Frisian Sky bereits verkauft. Die Gesellschaft des Containerschiffs MS Berta stellte schon 2013 Insolvenzantrag. So verbleiben nur noch sieben Schiffe als Investitionsobjekte in dem Dachfonds, an dem sich Anleger seit 2004 beteiligen konnten. Die wirtschaftliche Situation dürfte für die Fondsgesellschaft dadurch nicht einfacher geworden sein. Bereits 2010 gab es finanzielle Probleme und es wurde ein Sanierungskonzept aufgelegt.
Für die Anleger verlief ihre Beteiligung nicht immer erfreulich und entsprechend den prospektierten Angaben. Ob sich dies noch nachhaltig ändern wird, ist angesichts der aktuellen Entwicklung zumindest ungewiss. Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber eine spekulative Anlageform. Daher hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko für die Anleger, umfassend dargestellt werden müssen. Diese Aufklärung ist allerdings in vielen Fällen ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Schadensersatz auch geltend gemacht werden, wen die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs verschwiegen hat.
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