Steuerhinterziehung: Abkommen zwischen EU und Schweiz - Selbstanzeige
25.03.2015 / ID: 191080
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Tage der Schweiz als Steueroase sind endgültig gezählt. Die Schweiz und die Europäische Union einigten sich auf einen Austausch von Bankdaten ab 2018.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweiz und die Staaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf ein Ankommen zum automatischen Informationsaustausch geeinigt. Wie u.a. die "Süddeutsche Zeitung" am 19. März berichtet, werden ab 2017 Bankdaten erhoben und ein Jahr später auch ausgetauscht. Vorausgesetzt die Schweizer Regierung stimmt dem Abkommen im Sommer zu, ist das das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses. Denn die EU-Staaten erhalten dann automatisch die relevanten Daten von EU-Bürgern mit einem Konto in der Schweiz. Unversteuertes Schwarzgeld auf einem Schweizer Konto dürfte dann kaum noch vor dem Fiskus versteckt werden können. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, drohen den Betroffenen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann nach wie vor die Selbstanzeige schützen. Allerdings sollte mit der Selbstanzeige nicht gewartet werden, bis die Tat entdeckt ist. Dann ist sie nicht mehr möglich. Es sollte daher umgehend gehandelt werden. Die Selbstanzeige muss dann alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können leicht Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige wird unwirksam. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Daten die Selbstanzeige beinhalten muss damit sie vollständig ist und wirken kann.
Komplett straffrei kann die Selbstanzeige seit diesem Jahr nur noch wirken, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Wird die hinterzogene Summe zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
Auch wenn die Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015 schwieriger und teurer geworden ist, ist sie immer noch der beste Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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