Erbvertrag und seine Konsequenzen
02.04.2015 / ID: 191899
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Erbvertrag.html Der letzte Wille muss nicht zwangsläufig in einem Testament verfasst werden. Ebenso ist auch ein Erbvertrag möglich. Allerdings lässt sich ein Erbvertrag nachträglich nur noch schwer ändern.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer aber andere Vorstellungen über die Verteilung seins Nachlasses hat, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen.
In einigen Punkten unterscheiden sich Testament und Erbvertrag ganz erheblich voneinander. Anders als das Testament muss der Erbvertrag notariell beurkundet werden. Da bei einem Erbvertrag mehrere Personen beteiligt sind, sind die Verabredungen in einem Erbvertrag auch bindend. Wie bei anderen Verträgen auch, verpflichten sich die Vertragspartner zu gegenseitigen Leistungen. Daher kann ein Erbvertrag später auch nicht mehr einseitig geändert werden. Auch dann nicht, wenn der Erblasser seinen Nachlass inzwischen ganz anders regeln möchte.
Ein Beispiel: Ein Vater von zwei Kindern setzt in einem Erbvertrag ein Kind zum Alleinerben ein. Auch wenn der Vater Jahre später seine Meinung ändert und beide Kinder gleichberechtigt erben sollen, kann er den Erbvertrag nicht mehr einseitig ändern. Bei der gleichen Verfügung im Testament wäre dies noch ohne weiteres möglich gewesen. Mit einem Erbvertrag schränkt der Erblasser sine Testierfreiheit aber ein. Dennoch kann der Erbvertrag auch Vorteile bieten. Denn auch der Vertragspartner geht eine Verpflichtung ein, z.B. die Pflege des Erblassers.
Die Vertragspartner sollten sich bevor sie einen Erbvertrag unterzeichnen genau überlegen, ob sie die Verpflichtungen eingehen wollen. Denn ein Rücktritt vom Erbvertrag ist kaum möglich, es sei denn es wurde ein Rücktrittrecht vereinbart oder es liegen schwere Verfehlungen vor. Ansonsten bleibt nur die Anfechtung des Erbvertrags. Dann müssen in der Regel die Gerichte entscheiden.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten bei einem Erbvertrag im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die beraten können wie der Vertrag inhaltlich ausgestaltet werden soll und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Für alle Vertragspartner ist das der sicherere Weg.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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