Pressemitteilung von Michael Rainer

Infinus-Skandal: Ermittlungen vor dem Abschluss - Anklage in Vorbereitung


08.04.2015 / ID: 192097
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/INFINUS.html Im Infinus-Skandal stehen die Ermittlungen nach mehr als eineinhalb Jahren vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft Dresden bereitet nach Medienberichten die Anklageschrift vor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Fall der Infinus-Gruppe und ihrer Mutter Future Business KGaA zählt zu den größten Anlegerskandalen der jüngeren Vergangenheit. Nun stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden offenbar vor dem Abschluss und die Anklageschrift werde derzeit erarbeitet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Anklage erhoben wird, konnte er allerdings noch nicht nennen.

Sechs Managern der Infinus-Gruppe wird vorgeworfen mit Hilfe eines Schneeballsystems die Anleger um etliche Millionen Euro betrogen zu haben. Fünf von ihnen sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft, der sechste Manager kam vor etwa einem Jahr wieder auf freien Fuß und zeigte sich kooperationsbereit. Der Infinus-Skandal hinterließ nicht nur geprellte Anleger, sondern auch eine ganze Reihe von Firmen, die in der Folge Insolvenz anmelden müssen.

Die betroffenen Anleger müssen in den unterschiedlichen Insolvenzverfahren auf eine möglichst hohe Insolvenzquote hoffen. Doch nach derzeitigem Stand ist nicht damit zu rechnen, dass alle Forderungen erfüllt werden können. Daher sollten die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren hoffen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Ansprüche auf Schadensersatz können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein. Die Ansprüche können sich gegen verschiedene Personen richten - nicht nur gegen die Vermittler. Die Emissionsprospekte zu den verschiedenen Produkten der Infinus-Gruppe hätten vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen, so dass der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein möglichst genaues Bild von der Geldanlage, von ihren Chancen aber auch von ihren Risiken machen zu können. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und der Anleger trifft seine Entscheidung dann praktisch unter falschen Voraussetzungen. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben.

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