Harren & Partner MS Palatin: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
13.04.2015 / ID: 192440
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 9. April das vorläufige Insolvenzverfahren über die Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS Palatin eröffnet (Az.: 12 IN 56/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Innerhalb weniger Wochen muss Harren & Partner die zweite Insolvenz eines Schiffsfonds verkraften. Nach dem Insolvenzantrag für die Schiffsgesellschaft der MS Palencia ist nun die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Palatin betroffen. Anleger müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch Ausschüttungen von den Anlegern wieder zurück.
Die Handelsschifffahrt steckt inzwischen schon seit einigen Jahren in einer nach wie vor anhaltenden Krise. Davon waren auch schon etliche Schiffsfonds betroffen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und zum Teil Insolvenz anmelden mussten. Für die Anleger ist das in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden. Auch Anleger der Schiffsbeteiligung MS Palatin von Harren & Partner könnten nun vor diesem Schicksal stehen.
Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Grundlage für Schadensersatzforderungen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren und renditestarken Geldanlagen als die sie gerne in den Beratungsgesprächen dargestellt wurden. Vielmehr handelt es sich um spekulative Geldanlagen. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des eingesetzten Geldes stehen. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen. Stattdessen wurden die Beteiligungen auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. So eine Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Diese könne auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sie verpflichtet, diese sog. Kick-Backs offen zu legen.
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