Bewertungsportale können für falsche Behauptungen haften
14.04.2015 / ID: 192537
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Internetrecht.html Bewertungsportale im Internet können eine Überprüfungspflicht haben und ggfs. für unrichtige Behauptungen haften. Das entschied das Landgericht Frankfurt im Fall einer schlecht bewerteten Ärztin.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch die Betreiber von Bewertungsportalen können haften, wenn Dritte dort Bewertungen einstellen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Das entschied mit Urteil vom 5. März 2015 die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-03 O 188/14).
In dem Fall hatte eine Hautärztin die Löschung einer Bewertung in einem Portal verlangt. Dort wurde sie mit der schlechten Gesamtnote 5,6 bewertet. Schwerwiegend war besonders der Vorwurf einer vermeintlichen Patientin, dass sie eine Hautkrebserkrankung übersehen haben soll. In der Bewertung hieß es: "Wie später erfahren. Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen." Diese Behauptung entspreche nicht den Tatsachen und sei frei erfunden, so die Ärztin, die die Löschung dieser Bewertung von den Portalbertreibern verlangte.
Das LG Frankfurt gab ihr Recht. Denn der Portalbetreiber hätte sicherstellen müssen, dass die Bewertung tatsächlich von einer Patientin eingestellt wurde und die Erkrankung übersehen wurde. Dieser Verpflichtung sei er nicht ausreichend nachgekommen und das Persönlichkeitsrecht der Ärztin sei erheblich verletzt worden. Daher muss die Bewertung gelöscht werden.
Ärzte müssen nicht jede Bewertung im Internet klaglos hinnehmen und können gegen falsche Tatsachenbehauptungen rechtlich vorgehen. Denn bei solchen Tatsachenbehauptungen handelt es sich nicht nur um Meinungsäußerungen. Insofern müssen die Portalbetreiber derartige Einträger besonders gründlich prüfen.
Die Rechtsprechung beim Internetrecht ist allerdings nach wie vor uneinheitlich. Meist müssen verschiedene Rechte wie zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit gegeneinander abgewogen werden. Allerdings gibt es Grenzen, die auch in dem nach wie vor jungen Medium Internet immer deutlicher zu Tage tragen. Gerade weil in der Rechtsprechung noch Unsicherheit herrscht, ist eine kompetente juristische Beratung in Streitfällen unerlässlich, damit das Recht durchgesetzt werden kann.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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