Urteil im Wölbern-Prozess: Ex-Chef zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
21.04.2015 / ID: 193291
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Der ehemalige Chef des Emissionshauses Wölbern Invest wurde nach Medienberichten am 20. April vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Fast ein Jahr dauerte der Prozess gegen den ehemaligen Chef des Fondshauses Wölbern Invest. Am 20. April verkündete das Landgericht Hamburg das Urteil: Der Angeklagte muss wegen gewerbsmäßiger Untreue für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Hamburger Landgericht kam in dem Mammutprozess zu der Überzeugung, dass der ehemalige Chef und Inhaber von Wölbern Invest insgesamt rund 147 Millionen Euro in mehr als 300 Fällen gewerbsmäßig veruntreut haben soll. Rund 50 Millionen Euro sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in seine eigene Tasche geflossen sein, ca. 115 Millionen Euro sollen verschwunden sein. Mehr als 30.000 Anleger, die in diverse Wölbern-Fonds investiert haben, sind davon betroffen.
Für die geschädigten Anleger mag das Urteil eine Genugtuung sein. Ihr finanzieller Schaden ist dadurch aber noch nicht wieder gut gemacht. Um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Die meisten Anleger hatten in geschlossene Immobilienfonds von Wölbern Invest investiert. Dabei sind geschlossene Immobilienfonds keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt wurden. Sie sind u.a. Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und sinkenden Mieteinnahmen ausgesetzt. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds gefährdet werden. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätten sie in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Fondsanteile erfahrungsgemäß auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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