Pressemitteilung von Uwe Hoffmann

Hartz-IV und Mietwohnung: Bekommen Sie, was Ihnen zusteht?


29.04.2015 / ID: 194058
Politik, Recht & Gesellschaft

29. April 2015. Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht, dem wird die Miete ganz oder teilweise erstattet. Wie hoch dieser Betrag ist, legt die Gemeinde fest. Dient zum Vergleich der Beträge ein Mietspiegel, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), muss dieser aber ausreichende und lückenlose Daten beinhalten.

In Deutschland bezahlen die Gemeinden den Menschen, die von Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) leben müssen, die Miete. Je nach Fall zu einem gewissen Teil oder sogar in voller Höhe. Die Gemeinden regeln intern, welche Mieten in ihrem Bereich angemessen sind. "Das bedeutet für den Betroffenen, dass die Gemeinde dann nur bis zu diesem Betrag bezuschusst", erklärt Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net). Ein konkretes Beispiel: Ein Hartz-IV-Empfänger hat eine Zweizimmer-Wohnung für die er jeden Monat 460 Euro Kaltmiete bezahlt. Die in der Gemeinde übliche Miete für Wohnungen dieser Größe liegt aber nur bei 390 Euro. Der Leistungsempfänger bekommt dann in diesem Fall nur 390 Euro und muss die restlichen 70 Euro selbst drauflegen.

Der Mietspiegel vor dem Sozialgericht

Das Sozialgericht Heilbronn hatte sich unlängst mit einem derartigen Fall zu befassen (Az.: S 11 SO 1505/13 L): Eine Frau, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist klagte, da sie gemäß Mietspiegel nur 297 Euro bekam, aber 440 Euro bezahlen muss. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der strittige Mietspiegel nicht auf eine ausreichende Datenerhebung zurückgegriffen hatte und lediglich auf einer Stichprobe von 15 Fragebögen basierte. "Ich bin mir sicher", so der DSD-Geschäftsführer, "dass die Daten der Mietspiegel vieler Gemeinden und Städte lückenhaft sind. Gerade für Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger kann dies bedeuten, dass sie zu wenig Mietzuschuss bekommen." Außerdem, so Hoffmann (www.gegendiskriminierung.de), könne die Gemeinde mit zu hoch angesetzten Mieten auch dafür sorgen, dass unattraktive Sozialfälle ihre Koffer packen. "Ich empfehle daher den Leistungsempfängern, die hohe Mieten bezahlen müssen, die Angelegenheit von unseren Vertrauensanwälte überprüfen zu lassen."

Weitere Informationen unter http://www.mehr-hartz4.net
Hartz Hartz 4 Miete Mietspiegel Sozialhilfe ALG

http://www.gegendiskriminierung.de
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Oberlauengasse 3a 07743 Jena

Pressekontakt
http://www.all4press.de
All4Press
Martinskloster 3 99084 Erfurt


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