Pressemitteilung von Eva-Maria Bolay

Heiles Mutterglück nicht für alle: Schwangere und Mütter sind nach der Flucht extremen Belastungen ausgesetzt


11.05.2015 / ID: 194961
Politik, Recht & Gesellschaft

Wenn am Sonntag in vielen Familien Muttertag gefeiert wird, ist das "heile Mutterglück" für andere Frauen weit entfernt: Mütter von Kleinkindern oder schwangere Frauen, die durch Flucht oder Vertreibung ihr Heimatland verlassen mussten, sind einer extremen Belastung ausgesetzt. Egal, ob sie aus Syrien, dem Irak, Nigeria oder einem anderen Land nach Deutschland geflohen sind: Wenn sie hier ankommen, beginnt zunächst die Zeit des Wartens im Asylbewerberverfahren. Teilweise sind die Frauen durch ihre Erfahrung im Herkunftsland und auf der Flucht traumatisiert. Ihre Zukunft und die ihrer Kinder ist ungewiss. Den Frauen steht keine Familie bei der Geburt des Kindes zur Seite. Zum fehlenden sozialen Rückhalt kommen finanzielle Sorgen und beengte Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften, die Kinder oft nicht zur Ruhe kommen lassen. Geburtshilfe, Ernährungsgewohnheiten und Babypflegeprodukte im Einreiseland sind ihnen nicht vertraut. Die Angst vor Ausweisung ist in der Beratung spürbar. Das berichten die Beraterinnen der katholischen Schwangerschaftsberatung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

"Als Asylbewerberinnen findet für diese Frauen am Ende der Flucht kein Ankommen statt, sondern eine Zeit des Wartens und der seelischen Belastung. Gerade in der Schwangerschaft oder mit kleinen Kindern vermissen sie ihr vertrautes soziales Netz aus dem Herkunftsland", erklärt Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Caritasdirektorin der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Meist sei ihre psychische und körperliche Verfassung sehr schlecht.

Die betroffenen Frauen fragen in den katholischen Schwangerenberatungsstellen häufig nach finanzieller Unterstützung oder nach Sachleistungen wie Kinderwagen oder Kleidung für das Baby. Auch brauchen sie Hilfe bei der Wohnungssuche. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber schon 2012 aufgefordert, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Leistungen von Hartz-IV-Beziehern anzugleichen. Dennoch bekommen Frauen nach Rückmeldung der Beratungsstellen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht überall in gleicher Höhe und gleicher Form einmalige Leistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Hoch problematisch hält die Caritas die Vergabe von Mitteln in Form von Gutscheinen statt Bargeld. Für die Frauen stelle die Einlösung oft ein großes Problem dar, wenn beispielsweise im Second-Hand-Shop kein Kinderwagen verfügbar sei, berichten die Beraterinnen. Sie stehen den Asylbewerberinnen mit Informationen und bei der Klärung ihrer Rechtsansprüche zu Seite und vermitteln Hilfen. Auch haben die Beraterinnen trotz Verständigungsschwierigkeiten ein offenes Ohr bei Ängsten und Einsamkeit. Um den Frauen und ihren Familien nach der Flucht umfangreiche Unterstützung anbieten zu können, arbeiten die Beratungsstellen eng mit Dolmetschern, der Migrationsberatung und ehrenamtlichen Helfern zusammen.
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Diözesancaritasverband Rottenburg-Stuttgart
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