Pressemitteilung von Michael Rainer

Steuerhinterziehung: Straffreiheit durch Selbstanzeige


20.05.2015 / ID: 195717
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Erfüllt eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung alle Vorgaben, kann eine Strafverfolgung abgewendet werden. Ist die Selbstanzeige allerdings fehlerhaft, droht immer noch eine Verurteilung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Sonderregelung im deutschen Recht ermöglicht es Steuerhinterziehern straffrei zu bleiben. Nach § 371 Abgabenverordnung kann eine Selbstanzeige dazu führen, dass von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Das gelingt aber nur dann, wenn die Selbstanzeige alle Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt. Tauchen bei der Selbstanzeige Fehler auf, kann immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen. In diesen Fällen wirkt die Selbstanzeige aber in der Regel noch strafmildernd.

Damit eine Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden. Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor und sie kann nicht mehr gestellt werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Die Angaben sollten so detailliert sein, dass das zuständige Finanzamt einen neuen Steuerbescheid erlassen kann. Unter Umständen reicht es zunächst auch aus, die Steuerschuld zu schätzen. Diese Schätzung sollte aber auf keinen Fall zu niedrig ausfallen.

Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie nicht mehr wirken. Dann droht immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren können die Folge sein. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen, ist zu groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell prüfen und wissen, welche Unterlagen für eine vollständige Selbstanzeige erforderlich sind.

Ist die Selbstanzeige erfolgreich und die Hinterziehungssumme überschreitet nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen keine weiteren Strafen. Dann muss nur die Steuerschuld zzgl. Zinsen gezahlt werden. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden Strafzuschläge erhoben. Diese müssen dann ebenfalls innerhalb einer festgesetzten Frist bezahlt werden.

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