Fremdwährungsdarlehen können Fonds belasten - Möglichkeiten der Anleger
01.06.2015 / ID: 196648
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Fremdwaehrungsdarlehen.html Der Euro schwächelt. Das kann Auswirkungen auf Kapitalanlagen wie geschlossene Fonds mit Fremdwährungsdarlehen haben, da die Darlehensschuld durch Wechselkursverluste steigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zur Finanzierung sammeln Fondsgesellschaften häufig nicht nur Geld bei Anlegern ein, sondern nehmen auch Darlehen auf. Befinden sich darunter Fremdwährungsdarlehen, z.B. in US-Dollar oder Schweizer Franken, kann das Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fonds haben.
Der Euro durchlebt derzeit eine Schwächephase und verliert beispielsweise gegenüber dem Schweizer Franken oder dem US-Dollar an Wert. Durch diese Wechselkursverluste können Fondsgesellschaften mit Fremdwährungsdarlehen in Bedrängnis geraten. Jüngstes Beispiel ist der LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln, der ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hatte. Als die Wechselkursbindung zwischen Schweizer Franken und Euro im Januar aufgekündigt wurde, setzte die Schweizer Währung zum Höhenflug an. Die Darlehensschulden der Fondsgesellschaft wuchsen quasi über Nacht. Letztlich musste die Fondsgesellschaft Insolvenz anmelden. Kein Einzelfall. Für die Anleger bedeutet die Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel hohe finanzielle Verluste, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können.
Allerdings sind die Anleger in diesen Fällen nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.
Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört nicht nur die Vorteile einer Kapitalanlage aufzuzeigen, sondern auch ihre Risiken umfassend und verständlich darzustellen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die empfohlene Kapitalanlage zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Mit anderen Worten heißt das, dass spekulative Geldanlagen wie beispielsweise die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsfonds nicht für Anleger geeignet sind, die in eine sichere Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge investieren wollen. Zu den Risiken zählen auch die Wechselkursverluste bei Fremdwährungsdarlehen und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger.
Erfahrungsgemäß wurden in den Beratungsgesprächen die Risiken zum Teil gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob Beratungsfehler vorliegen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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