Nordcapital Hanse Twin Feeder: Containerschiff MS Hanse Courage offenbar verkauft
02.06.2015 / ID: 196762
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Das Containerschiff MS Hanse Courage aus dem insolventen Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder wurde nach Angaben von "Fonds professionell online" verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits im vergangenen Jahr musste der von Nordcapital im Jahr 2007 aufgelegte Schiffsfonds Hanse Twin Feeder Insolvenz anmelden. Der Fonds hatte in die beiden Schwesterschiffe MS Hanse Confidence und MS Hanse Courage investiert. Letzteres wurde nun offenbar verkauft. Die Anleger müssen aber dennoch weiterhin mit finanziellen Verlusten rechnen.
Auf Grund von Überkapazitäten und sinkenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch der erst Ende 2007 aufgelegte Fonds Hanse Twin Feeder bekam die Auswirkungen der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt schon früh zu spüren. Dementsprechend enttäuschend verlief die Kapitalanlage für die Anleger. Auch ein Sanierungskonzept konnte den Fonds schließlich nicht vor der Insolvenz bewahren. Für die Anleger ist die Insolvenz meist mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage verbunden. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies in vielen Beratungsgesprächen nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen können. Auf Grund des spekulativen Charakters sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden sie auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen, sog. Kickbacks, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen. Wurden Risiken oder Rückvergütungen verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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