Hansa Hamburg Shipping: MT Wappen von Bremen im vorläufigen Insolvenzverfahren
05.06.2015 / ID: 197039
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Das Amtsgericht Niebüll hat am 2. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Hansa Hamburg Shipping Schiffsfonds MT Wappen von Bremen eröffnet (Az.: 5 IN 47/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping brachte den Tanker MT Wappen von Bremen in das Beteiligungsangebot 11 ein. Für die Anleger erfüllten sich die prospektierten Erwartungen allerdings nicht. Die Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus. 2010 wurde schließlich ein Sanierungskonzept aufgelegt. Doch mittelfristig konnte die Insolvenz dadurch auch nicht mehr abgewendet werden. Anleger müssen nun finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage befürchten.
Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Da aber bereits die Verjährung der Forderungen droht, sollten sie damit nicht mehr lange warten. Zur Geltendmachung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Schiffsbeteiligungen erfahrungsgemäß als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Die Realität sah jedoch häufig ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds sind seit der Finanzkrise 2008 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch über die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, umfassend aufgeklärt werden müssen. Häufig ist dies nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt haben. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger sich ein Bild von dem Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für oder gegen eine Beteiligung entscheidet.
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.03.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi unterstützt "28 for all"
BITMi unterstützt "28 for all"
17.03.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
16.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Schwierig sind immer die Anderen?
Schwierig sind immer die Anderen?
16.03.2026 | ARAG SE
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
16.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026

