Steuerhinterziehung: Selbstanzeige trotz verschärfter Regeln weiter möglich
10.06.2015 / ID: 197391
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wurden zum Jahresbeginn erhöht. Abgeschafft wurde die Selbstanzeige nicht. Sie ebnet immer noch die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach langen Diskussionen wurden die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erhöht. Dadurch ist die Selbstanzeige schwieriger und in vielen Fällen für die Betroffenen auch teurer geworden. Wichtiger ist aber, dass sie erhalten blieb. Somit haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückzukehren und einer weiteren Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entgehen.
Parallel werden aber auch die Anstrengungen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung grenzüberschreitend erhöht. Mehr als 50 Staaten werden sich am automatischen Informationsaustausch ab 2017 beteiligen, ehemalige Steueroasen signalisieren ihre Kooperationsbereitschaft. Für Steuerhinterzieher steigt dadurch das Risiko der Entdeckung kontinuierlich an. Sobald die Tat entdeckt wurde, liegt ein Sperrgrund für eine Selbstanzeige vor. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten.
Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit dieser Aufgabe zu betreuen. Sie können jeden Fall nach seinen besonderen Umständen beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie ihre Wirkung entfalten kann.
Seit dem 1. Januar bleibt die Steuerhinterziehung auch bei einer Selbstanzeige nur noch dann völlig straffrei, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Die Straffzuschläge müssen dann zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen gezahlt werden, damit eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch ist.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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