BGH-Entscheidung zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehen bleibt aus
23.06.2015 / ID: 198460
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Ob das Widerrufsrecht auch verwirken kann, zählt zu den strittigsten Entscheidungen beim Widerruf von Darlehen. Eine mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH bleibt (vorerst) aus (XI ZR 154/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verbraucherdarlehen können auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden, wenn die Widerrufsbekehrung fehlerhaft war. Ob das Widerrufsrecht auch verwirken kann, zählt dabei zu den umstrittenen Fragen. Daher wurde mit großer Spannung eine Entscheidung des BGH zu diesem Thema erwartet. Die wird es aber zumindest vorerst nicht geben. Denn eine für den 23. Juni 2015 geplante Verhandlung zu dem Thema wurde abgesetzt. Grund: Die Kläger haben die Revision zurückgezogen.
Die Kläger hatten ihre Darlehensverträge vorzeitig abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt. Später wollten sie die Darlehen widerrufen. Mit ihrer Klage scheiterten sie aber sowohl vor dem Landgericht Hamburg und vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das OLG erkannte zwar fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, wies die Klage aber dennoch zurück, weil das Widerrufsrecht verwirkt sei. Eine Verwirkung sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Verbraucher zwar eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten habe, diese aber nicht geeignet gewesen sei, ihn von einem Widerruf abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen sei. Diese Voraussetzungen lägen hier vor, heißt es in der Begründung.
Die Kläger legten Revision ein, die sie wenige Tage vor dem Verhandlungstermin am BGH wieder zurückzogen. Welche Gründe zu diesem Rückzug geführt haben, kann nur gemutmaßt werden. Eine Möglichkeit ist, dass es mit der beklagten Bank noch zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist. Diese kann durchaus im Interesse der Banken liegen.
Denn für die Banken und Sparkassen zählt die Verwirkung des Widerrufsrechts zu den wichtigsten Argumenten, um sich gegen einen Widerruf zu wehren. Hätte das BGH in dem konkreten Fall entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht verwirkt ist, wäre die schärfste Klinge in der Argumentation der Kreditinstitute stumpf geworden.
Doch auch ohne Grundsatzentscheidung des BGH stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf von Darlehensverträgen weiterhin gut, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Ein im Bankrecht kompetenter Rechtsanwalt kann die Widerrufsbelehrung prüfen.
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