Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch rechtzeitig stellen
24.06.2015 / ID: 198570
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Ab 2017 soll der automatische Informationsaustausch von Bankdaten starten. Steuerhinterzieher sollten daher rechtzeitig über eine Selbstanzeige nachdenken, ehe es zu spät ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung wird vorangetrieben. Mehr als 50 Staaten nehmen ab 2017 am automatischen Informationsaustausch teil. Auch ehemalige Steueroasen wollen an dem Austausch von Bankdaten teilnehmen. Voraussichtlich wird auch die Schweiz dabei sein. Die Regierung wird noch im Sommer über ein entsprechendes Abkommen mit der EU abstimmen. Das Schweizer Bankengeheimnis dürfte damit bald der Vergangenheit angehören.
Wer noch unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten hat, sollte daher reagieren. Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung auffliegt, steigt weiter an. Noch ist Zeit, um eine Selbstanzeige zu stellen und dadurch einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Ist die Tat erst entdeckt, ist es für die Selbstanzeige zu spät.
Eine Selbstanzeige muss jedoch nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Gleichzeitig sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige sehr komplex und für den Laien kaum zu überschauen. Wer dennoch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen möchte, nimmt ein hohes Fehlerrisiko in Kauf. Und damit auch die Gefahr, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie bieten keine Lösungen von der Stange, sondern bewerten jeden Fall unter Berücksichtigung seiner individuellen Besonderheiten. Dadurch ist es möglich, eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige zu verfassen, die auch vor einer weiteren Strafverfolgung schützt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann eine erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen beglichen werden. Erst dann ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung endgültig vom Tisch.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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