Pressemitteilung von Michael Rainer

Deltoton GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet


06.07.2015 / ID: 199579
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Deltoton GmbH: Insolvenzverfahren eröffnetIm Februar hatte die Deltoton GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Würzburg hat das Insolvenzverfahren am 1. Juli eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 1. Oktober anmelden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die geschädigten Anleger der Deltoton GmbH kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeuten, dass weitere Forderungen auf sie zukommen. Besonders die Anleger, die ihre Einlage in Raten einzahlen, können davon betroffen sein. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter sie auf, die noch ausstehenden Raten einzuzahlen.

Die Anleger haben sich zumeist über atypisch stille Beteiligungen an den Anlageprodukten der Deltoton GmbH (früher Frankonia AG) beteiligt. Die häufig als sichere Geldanlagen beworbenen Beteiligungen erwiesen sich als das Gegenteil. Viele Anleger erlitten Verluste. Am Ende der Laufzeit wurden sie offenbar sogar vielfach noch zu Nachzahlungen aufgefordert. Allerdings wurden sie über die Risiken der Kapitalanlagen häufig nicht aufgeklärt. Dadurch besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch, die Anleger umfassend über die Risiken aufzuklären. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Ansprüche auf Schadensersatz auch gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche können auch vorliegen, wenn die Emissionsprospekte fehlerhaft sind. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann.

Seit einigen Monaten ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug, Untreue und Geldwäsche. Im Rahmen der Ermittlungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und fünf Personen festgenommen. Rund 30.000 Anleger wurden möglicherweise geschädigt. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Ihre Gelder wurden möglicherweise zumindest zum Teil veruntreut. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Anleger sollten aber rechtzeitig handeln, um Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu haben.

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