Steuerhinterziehung und Erbschaft: Mit der Selbstanzeige rechtzeitig reinen Tisch machen
22.07.2015 / ID: 200886
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Unversteuertes Schwarzgeld kann auch noch die Erben belasten. Erblasser sollten daher rechtzeitig reinen Tisch machen und mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erben sind zwar nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers verantwortlich, können aber zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie diese im Fall der Erbschaft nicht unverzüglich melden. Ansonsten können auch sie sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Um den Erben Schwierigkeiten mit den Behörden zu ersparen, sollten künftige Erblasser ihre Finanzen rechtzeitig in Ordnung bringen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt ohnehin kontinuierlich an. Ab 2017 startet der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Mehr als 60 Staaten wollen sich daran beteiligen. Dadurch kann unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus verborgen bleiben. Betroffene können nach wie vor die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen, um reinen Tisch zu machen und in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein.
Trotz der steigenden Entdeckungsgefahr sollte eine Selbstanzeige aber nicht als "Schnellschuss" verfasst werden. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirken kann. Daher gilt das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Die Anforderungen an eine fehlerfreie Selbstanzeige sind hoch und wurden zum Jahresbeginn noch einmal verschärft. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu überschauen und noch weniger zu bewältigen. Wer dennoch versucht, die Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit der Hilfe vorgefertigter Musterformulare zu verfassen, riskiert, dass die Selbstanzeige nicht fehlerfrei ist und deshalb nicht wirken kann. Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Falls erfassen, bewerten und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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