BGH: Fehler bei der Anlageberatung verjähren gesondert
29.07.2015 / ID: 201392
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Bei einer fehlerhaften Anlageberatung verjährt jeder Beratungsfehler einzeln. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Juli 2015 (III ZR 149/14) bekräftigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kaitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit Urteil vom 2. Juli und stärkte damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, beginne die Verjährung nicht einheitlich, wenn bezüglich eines Fehlers bzw. Umstands Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Vielmehr sei jede Pflichtverletzung in Fragen der Verjährung eigenständig zu behandeln, stellten die Karlsruher Richter klar.
Konkret machte der BGH deutlich, dass die erschwerte Fungibilität einer Kommanditbeteiligung, also die erschwerte Handelsbarkeit von Fondsanteilen, und die fehlende Eignung einer Beteiligung zur Altersvorsorge voneinander abgrenzbare Gesichtspunkte seien, die Gegenstand eigenständiger Aufklärungs- und Beratungspflichten sein können und verjährungsrechtlich einzeln zu behandeln seien.
Ein Anleger hatte sich 1994 an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Dabei habe er erklärt, dass er grundsätzlich nur an einer zur Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlage interessiert sei. Daraufhin sei ihm die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds als lukrativ und sicher empfohlen worden. Über die Risiken wie fehlende Fungibilität und Totalverlust der Einlage sei er nicht aufgeklärt worden. Die Ausschüttungen des Fonds blieben schnell hinter den prospektierten Erwartungen zurück und 2006 fast ganz aus. 2011 klagte der Anleger daher auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch ab, da die Schadensersatzansprüche spätestens Ende 2010 verjährt seien.
Der BGH hob die Entscheidung auf. Zwar hätte dem Anleger auf Grund der negativen Entwicklung und drohenden Insolvenz des Fonds spätestens 2007 klar sein müssen, dass die Beteiligung keineswegs risikolos und nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Allerdings seien die Ansprüche wegen der fehlenden Aufklärung über die mangelnde Fungibilität noch nicht verjährt. Denn dies habe der Anleger nicht aus der negativen Entwicklung schließen können.
Geschädigte Anleger können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.03.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi unterstützt "28 for all"
BITMi unterstützt "28 for all"
17.03.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
16.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Schwierig sind immer die Anderen?
Schwierig sind immer die Anderen?
16.03.2026 | ARAG SE
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
16.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026

