Selbstanzeige bleibt bei Steuerhinterziehung der einzig gangbare Weg in die Steuerlegalität
03.08.2015 / ID: 201797
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auch wenn sich die Bedingungen für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verschärft haben: Sie ist und bleibt der einzig gangbare Weg zurück in die Steuerlegalität.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit den erhöhten Anforderungen an die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2015 wurde der Druck auf Steuersünder erhöht. Dennoch ist die Selbstanzeige nach wie vor möglich und der einzig gangbare Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Denn selbst wenn dieser Weg steiniger geworden ist, so ist er immer noch möglich. Im Vergleich zu den hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen, ist die Selbstanzeige die deutlich günstigere Variante.
Mit dem automatischen Informationsaustausch ab 2017 wird der Druck auf Steuersünder weiter erhöht. Dadurch steigt das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung noch einmal deutlich an. Eine Selbstanzeige kann aber nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird daher langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt gestellt werden. Denn sie muss auch gründlich vorbereitet werden. Schon kleine Fehler führen dazu, dass sie ihre Wirkung nicht entfalten kann.
Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Fehlerpotenzial ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie wirken kann.
Bis zu einer Grenze von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, in Höhe von 10 bis 20 Prozent der Hinterziehungssumme. Die Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen innerhalb einer Frist bezahlt werden. Dann wird von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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