Imtech Insolvenz hinterlässt Baustellen - auch bei den Anlegern
22.09.2015 / ID: 205715
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Der Baukonzern Imtech ist pleite. Innerhalb weniger Tage musste sowohl die Imtech Deutschland als auch der niederländische Mutterkonzern Insolvenz anmelden. Zurück bleiben etliche Baustellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Baukonzern Imtech blickte auf eine lange Unternehmensgeschichte zurück. Umso schneller folgte jetzt der Absturz in die Insolvenz. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Unregelmäßigkeiten, Spekulationen und Skandale rund um das Unternehmen. Am 6. August 2015 folgte dann der Insolvenzantrag der Imtech Deutschland. Nur wenige Tage später meldete auch der niederländische Mutterkonzern Insolvenz an. Pikanterweise hatte die deutsche Tochter noch Forderungen in Millionenhöhe gegen ihre Muttergesellschaft. Auf denen bleibt sie sitzen.
Die Insolvenz des Imtech Konzerns hinterlässt zahlreiche Baustellen. Baustellen im buchstäblichen Sinn aber auch besorgte Mitarbeiter und verunsicherte Anleger. Für sie alle steht viel auf dem Spiel. Die Arbeitsplätze auf der einen Seite, die Investitionen auf der anderen Seite. Die Aktie befand sich nach dem Bekanntwerden der Insolvenz im Sturzflug und verlor zwischenzeitlich bis zu 90 Prozent ihres Wertes.
Für die insolvente Imtech Deutschland soll nun möglichst schnell ein Investor gefunden werden, der das Unternehmen als Ganzes übernimmt. Danach sollen die Geschehen der Vergangenheit aufgearbeitet werden, so der Insolvenzverwalter bei n-tv online. Denn der tiefe Fall des Baukonzerns hänge auch vermutlich mit Missmanagement zusammen. Auch von möglicher Insolvenzverschleppung ist die Rede.
Die weitere Entwicklung des Unternehmens muss abgewartet werden. Viel wird davon abhängen, ob ein Investor gefunden werden kann, der den Konzern wieder auf eine gesunde Basis stellen kann. Davon wird auch viel für die Anleger und die Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Die Anleger müssen dies aber nicht abwarten. Da auch der Insolvenzverwalter von Missmanagement spricht, kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Steht der Wertverfall der Aktie mit persönlichem Fehlverhalten der leitenden Organe zusammen, können sie möglicherweise in Regress genommen werden. Zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
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