Pressemitteilung von Sabine Gladkov

ERGO Verbraucherinformation "Millionäre auf vier Beinen"


Politik, Recht & Gesellschaft

"Frau hinterlässt ihrer Katze Luxusvilla!" Solche und ähnlich skurrile Schlagzeilen erregen immer wieder Aufsehen. Möglich ist ein tierisches Testament jedoch nur in Ländern wie den USA. Hierzulande können Tierliebhaber ihre vierbeinigen Freunde nicht als Erben einsetzen. Doch auch deutsche Frauchen und Herrchen machen sich Gedanken, wie sie über den eigenen Tod hinaus für ihre tierischen "Familienmitglieder" sorgen können. Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung, erklärt deshalb, wie die Absicherung für Hunde, Katzen und andere Haustiere auch in Deutschland gelingen kann.

Nach deutschem Recht können nur natürliche und juristische Personen erben. Tiere sind hingegen nicht rechts- und somit auch nicht erbfähig. Hund und Katze sind für ihre Halter jedoch häufig mehr als nur Haustiere. Sie werden als echte Familienmitglieder betrachtet, für die man Verantwortung übernommen hat und lebenslang sorgen möchte - auch über den eigenen Tod hinaus. Also was tun?

Alles für die Katz

Eine Möglichkeit, für das geliebte Haustier vorzusorgen, ist der Abschluss einer kapitalbildenden oder einer Risikolebensversicherung. Beide Policen sichern üblicherweise die Hinterbliebenen finanziell ab. "Begünstigte einer Lebensversicherung müssen aber nicht die eigenen Familienmitglieder sein. Der Versicherungsnehmer kann auch jede andere Person auswählen", sagt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter und hat einen guten Tipp: "Sicherlich haben die meisten einen Tierliebhaber in der Familie oder im Freundeskreis, der sich bereit erklärt, für den 'verwaisten' Liebling zu sorgen. Der Tierfreund kann dann als Begünstigter eingesetzt werden und sich mit dem ausgezahlten Betrag um das geliebte Tier kümmern." Natürlich sollte der Begünstigte mit Bedacht ausgewählt werden. Denn er erhält das Geld auf jeden Fall und ohne Bedingungen. Was er damit anstellt, bleibt ihm ganz allein überlassen. Die Auswahl des "Paten" für ein verwaistes Haustier ist also in hohem Maße Vertrauenssache. Übrigens: Zwar muss der Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung in der Regel versteuert werden, die Freibeträge hat der Gesetzgeber jedoch hoch angesetzt - sie reichen von 500.000 Euro für den Ehepartner bis hin zu immerhin noch 20.000 Euro für entfernt oder gar nicht verwandte Personen.

Zweibeiner profitieren mit

Die Lebensversicherung eignet sich aber nicht nur dazu, die geliebten Vierbeiner abzusichern. Als kapitalbildende Variante leistet sie auch einen wichtigen Beitrag zur privaten Altersvorsorge des Frauchens oder Herrchens. "Die gesetzliche Rente alleine reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten", so Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter: "Eine kapitalbildende Lebensversicherung sorgt durch die Auszahlung dafür, dass keine finanziellen Engpässe entstehen, wenn der Versicherte in Rente geht." Damit bleibt auch der Futternapf des Haustiers garantiert gefüllt. Hinzu kommt, dass eine Lebensversicherung im Todesfall natürlich nicht nur Hund und Katze absichert. Auch für die menschlichen Hinterbliebenen ist gesorgt: "Der Versicherungsnehmer kann mehrere Personen als Begünstigte benennen", so die ERGO Expertin. "Eine gute Idee ist es, einerseits für die Hinterbliebenen vorzusorgen, und auf der anderen Seite dem Haustierpfleger in spe einen gewissen Geldbetrag zuzusichern." So müssen weder menschliche noch tierische Hinterbliebene ein mittelloses "Hundeleben" fürchten.

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