OLG Frankfurt: Bank muss über anfänglichen negativen Marktwert bei Swaps aufklären
25.09.2015 / ID: 206076
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Banken müssen auch bei Swaps, die zu Absicherungszwecken geschlossen wurden, über den anfänglichen negativen Marktwert aufklären. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az.: 16 U 228/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch wenn Swapgeschäfte zu Absicherungszwecken abgeschlossen wurden, müssen die Banken über den anfänglichen negativen Marktwert zu Lasten des Kunden aufklären. Das hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 12. März 2015 entschieden.
In dem Streitfall hatten die Bank und ihr Kunde zwei Zinsswaps vereinbart. Den Swaps lag ein Darlehen zu Grunde. Die Swapgeschäfte hätten nur zur Absicherung gegen steigende Zinsen gedient. Auf Grund dieser Konnexität habe auch keine Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bestanden, argumentierte die Bank, die in erster Instanz noch erfolgreich gewesen war. Das OLG sah das allerdings anders. Denn durch den anfänglichen negativen Marktwert zu Lasten des Kunden seien seine Chancen geringer als für die Bank. Zudem habe die Bank die Swaps strukturiert und dadurch auch über einen Wissensvorsprung verfügt.
Durch die einstrukturierte Marge werde es der Bank ermöglicht, im Wege des "Makro-Hedging" Gegengeschäfte zu tätigen. Genau hierin liege auch der Interessenskonflikt der Bank und die daraus resultierende Aufklärungspflicht, die der Bundesgerichtshof bereits mit Rechtsprechung vom 22. März 2011 erkannt hat. Die Aufklärungspflicht bestehe auch als Nebenpflicht auf Grund der Empfehlung des eigenen Produkts, so das OLG, das die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilte. Die Revision gegen das Urteil hat das OLG zugelassen.
Dennoch hat das OLG Frankfurt mit diesem Urteil auch anderen Unternehmen, Kommunen oder Privatverbrauchern, die Swaps zur Zinsabsicherung abgeschlossen haben, den Weg zu Schadensersatzansprüchen geebnet.
Hinter Swapgeschäften verbergen sich häufig hoch riskante Spekulationsgeschäfte, die zu hohen finanziellen Verlusten führen können. In vielen Fällen können aber auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zur Überprüfung und Durchsetzung der Forderungen können sich Swap-Geschädigte an im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) versierte Rechtsanwälte wenden.
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