IVG Euroselect 14 The Gherkin: Anleger verlieren rund 80 Prozent
06.10.2015 / ID: 206983
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ivg-immobilien-ag-immobilienfonds.html Anleger des IVG Immobilienfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ivg-immobilien-ag-immobilienfonds.html) Euroselect 14 The Gherkin müssen mit einem Verlust von rund 80 Prozent ihres eingesetzten Kapitals rechnen, berichtet "Fonds professionell online".
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Obwohl das imposante Bürogebäude zu einem besseren Preis als erwartet verkauft werden konnte, werden die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 The Gherkin davon nicht profitieren können. Sie müssen unterm Strich mit einem Verlust vor rund 80 Prozent ihres eingesetzten Kapitals rechnen, berichtet "Fonds professionell online" unter Berufung auf ein aktuelles Anlegerrundschreiben. Darüber hinaus wird der Fonds wohl in Kürze aufgelöst.
Obwohl die Büroimmobilie operative Gewinne erwirtschaften konnte, erhielten die Anleger schon länger keine Ausschüttungen mehr. Das lag daran, dass die vertraglich vereinbarte Beleihungsgrenze seit 2008 kontinuierlich überschritten wurde. Daraufhin kündigte die Bank schließlich den Kreditvertrag und die Immobilie wurde verkauft.
Schließlich drohte es auch noch Streit zwischen der DFH Deutsche Fonds Holding, die den Fonds von der insolventen IVG AG übernommen hatte, und dem britischen Joint-Venture-Partner zu geben, der Schadensersatzforderungen gegen die deutsche Fondsgesellschaft geltend machen wollte. Ein Prozess konnte zwar abgewendet werden. Dafür wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht vor, dass der britische Partner die Hälfte des Kaufpreisüberschusses erhält obwohl dieser eigentlich nur der Fondsgesellschaft zusteht. Bis Ende Oktober müssen die deutschen Anleger noch über diesen Vergleich abstimmen.
Die Anleger können voraussichtlich noch mit einer Schlussauszahlung zwischen 11,5 und 12 Prozent rechnen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausschüttungen bliebe damit ein Verlust von rund 80 Prozent des investierten Kapitals. Damit müssen sich die Anleger allerdings nicht abfinden. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen bzw. verharmlost oder die vermittelnde Bank hat ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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