Abgeltungssteuer: Antrag auf Regelbesteuerung muss spätestens mit Einkommenssteuererklärung gestellt werden
06.10.2015 / ID: 206996
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/steuerberatung/steuererklaerung.html Steuerzahler, die Einkünfte aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielen, müssen gut überlegen, ob die pauschale Abgeltungssteuer oder die Regelbesteuerung für sie günstiger ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Antrag auf eine Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist nur bis zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung möglich. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 28. Juli 2015 entschieden (VIII R 50/14).
Im konkreten Fall war die Klägerin Beteiligte an einer GmbH und erzielte daraus Kapitaleinkünfte in Form von sog. verdeckten Gewinnausschüttungen. Diese Einkünfte waren mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert worden. In ihrer Steuererklärung (http://www.grprainer.com/steuerberatung/steuererklaerung.html)hatte die Klägerin zwar einen Antrag auf die sog. Günstigerprüfung aber keinen Antrag auf Regelbesteuerung für diese Kapitaleinkünfte gestellt. Tatsächlich hätte die Regelbesteuerung dieser Einkünfte aber zu einer geringeren Besteuerung geführt. Doch diesen Antrag reichte die Klägerin erst ein, nachdem sie ihre unterschriebene Einkommenssteuererklärung bereits beim zuständigen Finanzamt abgegeben hatte. Der Abschluss ihrer Einkommenssteuerveranlagung lag zum Zeitpunkt des Antrags allerdings noch nicht vor.
Das zuständige Finanzamt und später auch das Finanzgericht lehnten die Berücksichtigung des Antrags auf Regelbesteuerung allerdings ab, da er verspätet eingereicht worden sei.
Der BFH hat sich dieser Auffassung angeschlossen und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Zur Begründung führte der BFH an, dass nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 EStG der Antrag auf Regelbesteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen sei. Unerheblich sei auch, dass die Klägerin in ihrer Steuererklärung einen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt habe. Dadurch könne ein Antrag auf Regelbesteuerung nicht ersetzt werden.
Die deutschen Steuergesetzte sind vielfältig und unübersichtlich. Um bei der Steuererklärung oder anderen steuerlichen Themen kein Geld zu verschenken, können sich Steuerzahler an kompetente Steuerberater und Rechtsanwälte wenden.
http://www.grprainer.com/steuerberatung/steuererklaerung.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

