Pressemitteilung von Michael Rainer

Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia im vorläufigen Insolvenzverfahren


14.10.2015 / ID: 207673
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html Über den von Harren & Partner aufgelegten Schiffsfonds MS Panagia wurde am 7. Oktober 2015 am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 509 IN 23/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Harren & Partner legte den Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html) MS Panagia im Jahr 2005 auf. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens könnte es für die Anleger aber noch dicker kommen. Ihnen kann der Totalverlust der Einlage drohen.

Der Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia ist ein typisches Beispiel für die Krise der Handelsschifffahrt, die durch die Finanzkrise 2008 ausgelöst wurde. Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten gerieten etliche Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nicht selten in der Insolvenz mündeten. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Ihnen droht im Insolvenzfall nicht nur der Totalverlust der Einlage. Sie müssen auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurückfordert. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Obwohl Schiffsfonds spekulative Geldanlagen sind, wurden sie erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sicher und rentabel dargestellt. Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Risiken aber umfassend dargestellt werden müssen. Denn die Anleger werden in der Regel zu "Mitunternehmern" und stehen dementsprechend im Risiko. Obwohl ihr Engagement im Totalverlust der Einlage enden kann, wurden sie darüber häufig im Unklaren gelassen.

Die vermittelnde Bank hätte nicht nur über die Risiken aufklären, sondern auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da der Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia bereits 2005 aufgelegt wurde, könnten Schadensersatzansprüche schon bald verjähren. Daher sollten Anleger unverzüglich handeln.

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