Harren & Partner MS Pantanal: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren
27.10.2015 / ID: 208749
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html Das Amtsgericht Bremen hat am 7. Oktober 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html) Harren & Partner MS Pantanal eröffnet (Az.: 509 IN 24/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Krise der Handelsschifffahrt hat einen weiteren Schiffsfonds des Emissionshauses Harren & Partner in die Knie gezwungen. Die Fondsgesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Pantanal ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern drohen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes.
Die Krise der Schifffahrt hält schon seit einigen Jahren an. Mit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn in den Boomjahren zuvor wurden Überkapazitäten aufgebaut, die schließlich zu sinkenden Charterraten führten. Am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fonds. Für die Anleger bedeutete das hohe finanzielle Verluste statt der erhofften Renditen. Allerdings müssen die Anleger die Verluste nicht zwangsläufig hinnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. In der Regel erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen. Diese bergen naturgemäß nicht nur die Aussicht auf Gewinne, sondern auch Risiken. Für Anleger kann am Ende der Totalverlust der Einlage stehen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber nicht erwähnt oder nur unzureichend dargestellt. Das kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da der Anleger aus diesen Rückvergütungen Rückschlüsse auf das Provisionsinteresse der Banken ziehen kann. Bei Kenntnis dieser Kick-Backs wäre es dann möglicherweise nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

