Pressemitteilung von Heinz Steinhübel

Proven Oil Canada - COGI LP und COG Conserve Oil Group in der Insolvenz


19.11.2015 / ID: 210864
Politik, Recht & Gesellschaft

18.11.2015 - Das Justizzentrum des Gerichts von Alberta hat am 23.10.2015 die COGI LP sowie die COG Conserve Oil Group für insolvent erklärt. Die Lage spitzt sich zu. Anleger sollten nun dringend Maßnahmen ergreifen, um ihr angelegtes Vermögen zu retten.

Insolvenz
Der Insolvenzantrag wurde von der ATB (Alberta Treasury Branches) gestellt, welche eine offene Forderung in Höhe von 33.888.734,41 kanadische Dollar aus einem gewährten Kredit gegen die COGI LP geltend macht. Die ATB spricht damit ein eindeutiges Misstrauensvotum gegenüber der COGI LP aus. Grund für dieses Misstrauen ist wohl die fehlende Kooperationsbereitschaft der COGI LP bezüglich der Herausgabe von Informationen und die Tatsache, dass die COGI LP nicht einmal in der Lage war, einen Business-Plan für die Sanierung vorzulegen.

Konsequenzen für die POC Anleger
Für die Anleger der POC-Fonds ergeben sich bereits aus der Insolvenz der COGI LP und insbesondere der COG Conserve Oil Group Konsequenzen. Die POC Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaften ist nämlich eine hundertprozentige Tochter der mittlerweile insolventen COG Conserve Oil Group. Der in Kanada seit dem 25.10.2015 eingesetzte Insolvenzverwalter entscheidet folglich jetzt über das Schicksal der POC Verwaltung und damit über die Schicksale der POC-Fonds. Mit Insolvenz der COGI LP und der COG Conserve Oil Group erhöht sich jedenfalls die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalverlustes der Fonds-Anleger.

Maßnahmen zur Rettung des angelegten Kapitals
Anlageberater müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Anleger zutreffend und vollständig über sämtliche Risiken und Nachteile einer Beteiligung aufklären. Schon die Verletzung einer einzigen Aufklärungspflicht kann Schadensersatzansprüche begründen. Ein Anlageberater muss zusätzlich prüfen, ob die ins Auge gefasste Kapitalanlage mit den Anlagezielen des Anlegers übereinstimmt. Auch die Treuhandgesellschaft treffen grundsätzlich Aufklärungspflichten. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund von Prospektfehlern besteht Aussicht auf den vollständigen Rückerhalt des investierten Kapitals.

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